Gerhard Schröder: Seine Nähe zu Russland ist vielen ein Dorn im Auge. Foto: AFP/GUIDO BERGMANN

Darf der Altkanzler SPD-Mitglied bleiben? Die SPD sieht keine Verstöße Gerhard Schröders gegen die Parteiordnung. Sein Engagement für russische Staatskonzerne wird ihm also doch nicht zum Verhängnis.

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne nicht gegen die Parteiordnung der SPD verstoßen.

Ein Verstoß könne Schröder nicht nachgewiesen werden, entschied die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Region Hannover am Montag in erster Instanz. 

Gegen die Entscheidung kann binnen zwei Wochen Berufung eingelegt werden.