Züge eines James-Bond-Filmes hatte der angebliche Spionagefall um den deutschen EU-Beamten Gerhard S. Foto: imago images/Prod.DB/MGM - Eon - Danjaq via www.imago-images.de

Nach fast einem Jahr stellt Generalbundesanwalt die Ermittlungen gegen den hochrangigen deutschen Ex-EU-Diplomaten Gerhard S. ein. Eine Kürzung seiner Pensionsansprüche muss der gebürtige Pforzheimer nicht mehr fürchten. Die Rufschädigung bleibt.

Brüssel - Sein Fall hatte Anfang des Jahres für viel Aufsehen gesorgt. Sicherheitskräfte durchsuchten Mitte Januar neun Objekte in Brüssel, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg. Der Generalbundesanwalt leitete die Ermittlungen wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für China. Der Verdächtige war ein ebenso hochrangiger wie in politischen Kreisen sehr bekannter deutscher EU-Diplomat. Obwohl die Ermittler seine Identität nur mit Gerhard S. angaben, machte die Nachricht schnell in Berlin und Brüssel die Runde. Alle, die den damals 65-Jährigen kannten, wussten sofort, um wen es sich handelte. Der Verdächtige war auf EU-Parkett und in CDU-Kreisen in Berlin und im Südwesten bestens vernetzt. Zwischen 2004 und 2008 hatte er im Rang eines Botschafters die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland geleitet.

Kein hinreichender Tatverdacht

Elf Monate später teilt die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe jetzt mit, dass Gerhard S., der in Pforzheim geboren wurde und nach seinem Ausscheiden aus EU-Diensten als Lobbyist tätig war, zu Unrecht verdächtigt wurde. Das Verfahren gegen Gerhard S. wurde eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Laut Auskunft der Kanzlei Gauweiler in München, die S. vertritt, liegt die schriftliche Begründung für die Entscheidung noch nicht vor. Daher könne man sich nicht weiter äußern. Allerdings hieß es: Der Generalbundesanwalt habe in seinem Schreiben „ausdrücklich auf mögliche Entschädigungsansprüche von S. gegenüber der Staatskasse wegen durch die Strafverfolgungsmaßnahmen verursachter Vermögensschäden“ hingewiesen. Etwaige Ansprüche würden gerade von der Kanzlei geprüft. Allerdings: Die immateriellen Schäden des Betroffenen dürften deutlich höher sein als erlittene Vermögensschäden. Der Ruf des ehemaligen Top-EU-Beamten wurde durch die Ermittlungen stark in Mitleidenschaft gezogen.

Fall kam 2017 ins Rollen

Die Sicherheitsbehörden hatten 2017 Verdacht geschöpft. Es passierte, als S. seinen neuen Posten als Chef der EU-Vertretung in Korea antreten wollte. Wie immer bei solchen Fällen ist für die Sicherheitsüberprüfung der Geheimdienst des Ursprungslandes des Betroffenen zuständig. In diesem Fall war das Bundesamt für Verfassungsschutz tätig. Wie zu hören war, verweigerte der deutsche Geheimdienst die so genannte Sicherheitsermächtigung. Über den Grund für die Verweigerung gab es damals keine Aussage von den Behörden. Für einen Diplomaten ist der Entzug der Sicherheitsermächtigung gleichbedeutend mit einem Berufsverbot. S. quittierte daraufhin seinen Dienst bei der EU und heuerte bei einem bekannten Lobbyunternehmen an, bei dem auch mehrere andere ehemalige Politiker tätig sind. S. hatte damals bereits Anspruch auf eine EU-Pension. Wenn er wegen Spionagetätigkeit verurteilt worden wäre, hätte dies Folgen für seine Pensionsansprüche haben können. S. selbst, der in Brüssel und Berlin bei vielen Veranstaltungen im Umfeld der Bundesregierung, EU-Institutionen und der Landesvertretungen regelmäßiger Gast war, lehnte jede Kommentierung des Vorwurfes gegenüber den Medien ab, ließ aber durch seinen Arbeitgeber den Vorwurf der Spionagetätigkeit zurückweisen.