Uneins über einen Gesetzesentwurf: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) und Innenminister Horst Seehofer (CSU). Foto: Wolfgang Kumm/dpa/Wolfgang Kumm

Weil im Entwurf für das Insolvenz-Gesetz nur der feminine Plural verwendet wird, legt der Innenminister Widerspruch ein. Das zeigt, wie vermint das Thema Sprache ist.

Berlin/Stuttgart - Mit kaum einem Thema kann man derzeit so zuverlässig das allgemeine Erregungslevel steigern wie mit der Frage, wie gleichberechtigt Sprache sein sollte. Zuletzt bekam eine Liste mit Empfehlungen für die Stadtverwaltung Stuttgart sehr viel Aufmerksamkeit: Die Abteilung Chancengleichheit regte unter anderem an, in offiziellen Dokumenten das sogenannte Gendersternchen zu verwenden und statt „Sehr geehrte Damen und Herren“ zum Beispiel „Liebe Menschen“ zu schreiben. Die Reaktionen changierten zwischen entsetzt und euphorisch. Und Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) stellte die fast schon obligatorische Frage, ob man im Stuttgarter Rathaus denn nichts Besseres zu tun hätte, als sich um sprachliche Geschlechtergerechtigkeit zu kümmern.