Müssen die Wähler in Tauberbischofsheim zwei Jahre nach der Kommunalwahl noch einmal ihren Gemeinderat wählen? Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Gemeinderatswahl von Tauberbischofsheim ist ungültig. Das hat ein Verwaltungsgericht entschieden. Muss sie jetzt wiederholt werden?

Tauberbischofsheim/Stuttgart - Mehr als zwei Jahre nach den landesweiten Kommunalwahlen hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim (Main-Tauber-Kreis) für ungültig erklärt. Die Kammer folgte damit der Klage einer Frau aus dem Stadtteil Impfingen, die ihren Bezirk nicht ausreichend im Gemeinderat vertreten sieht. Das Landratsamt kündigte an, das Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim anzufechten. Der Gemeinderat schloss sich dem am Mittwochabend an. Er bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens im Amt. Auch alle seine Beschlüsse seien rechtsgültig, teilte die Kreisbehörde mit.