Alte Papierführerscheine müssen gegen das neue Scheckkartenformat eingetauscht werden. Für manche läuft die Frist schon am Dienstag ab. (Archivbild) Foto: Janet Worg/shutterstock.com

Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen müssen sich beeilen: Am Dienstag läuft die Frist zum Umtausch ab. Bei Verstoß droht ein Verwarnungsgeld.

An diesem Dienstag (19. Juli) endet die erste Frist für den Pflichtumtausch alter Führerscheine. Dies betrifft alle Autofahrer der Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958 mit den alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Sie müssen als gegen einen EU-Kartenführerschein eingetauscht werden. Wer den Umtausch versäumt und kontrolliert wird, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen.

„Ab dem 20. Juli kann die Polizei in diesen Fällen beim Führen eines Kraftfahrzeugs mit abgelaufenem Führerschein ein Verwarnungsgeld erheben“, warnte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Bayerns Ressortchef Joachim Herrmann (CSU). Der Regelsatz wäre laut Bußgeldkatalog dann zehn Euro. Herrmann rät daher allen betroffenen Führerscheininhabern, bei ihrer Fahrerlaubnisbehörde so bald wie möglich einen neuen EU-Führerschein zu beantragen.

Alle alten Führerscheine bis 2013 werden umgetauscht

Alle deutschen Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einem gestaffelten Verfahren nach und nach in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. In ganz Deutschland umfasst deren Zahl bis zum 19. Januar 2033 etwa 43 Millionen Führerscheine. Hintergrund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit vereinheitlicht und damit auch fälschungssicher werden. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um so Missbrauch zu erschweren. Die erste Frist war wegen der Probleme durch die Coronapandemie schonmal verlängert worden – von Januar auf den 19. Juli.

So geht es weiter: Für die weiteren Geburtsjahrgänge, nämlich von 1959 bis 1964, gilt eine Frist bis 19. Januar 2023. Die Jahrgänge 1965 bis 1970 müssen ihre Papierführerscheine bis 19. Januar 2024 umtauschen. Dann folgen Jahr für Jahr die nächsten Geburtsjahrgänge. Die abschließende geplante Frist ist der 19. Januar 2033. Dieser Termin gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind – und für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Alle Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt wurden, entsprechen bereits jetzt den aktuellen EU-Vorgaben.

Nach Ablauf der entsprechenden Fristen wird der frühere Führerschein nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums ungültig. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert erhalten. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder andere Prüfungen sind nicht notwendig.