Durch das Regenwetter sind Äste gewachsen und ragen in die Straße. Hohe Rettungsfahrzeuge kommen dort nicht weiter. Mit Spezialmaschinen werden die Feldwege auf der Wangener Höhe freigeschnitten. Mit Spezialmaschinen werden die Feldwege auf der Wangener Höhe freigeschnitten. Mit Spezialmaschinen werden die Feldwege auf der Wangener Höhe freigeschnitten. Foto:  

Durch den Regen sind Äste und Zweige gesprießt. Vielerorts ragen sie in Straßen und Wege. Gartenbesitzer sind aber verpflichtet, sie zu kappen. Ansonsten droht ein teurer Zwangsrückschnitt. Landwirte und Wengerter beschweren sich immer wieder über Feldwege, auf denen hereinhängende Äste und Zweige die Durchfahrt versperren. Die Stadt droht den zwangsweisen Rückschnitt der Wege an. Landwirte und Wengerter beschweren sich immer wieder über Feldwege, auf denen hereinhängende Äste und Zweige die Durchfahrt versperren. Die Stadt droht den zwangsweisen Rückschnitt der Wege an. Landwirte und Wengerter beschweren sich immer wieder über Feldwege, auf denen hereinhängende Äste und Zweige die Durchfahrt versperren. Die Stadt droht den zwangsweisen Rückschnitt der Wege an.

Wangen - Das Regenwetter tut der Vegetation gut. Pflanzen haben sich erholt, sie wachsen. Es grünt überall. Manche Äste und Hecken sind jedoch zu stark gewuchert. Sie ragen in Gehwege oder Straßen. Besonders auffällig ist dies in den Außenbereichen auf der Wangener Höhe oder auf der gegenüberliegenden Seite des Neckartals. Herunterhängende Zweige oder bauchige Sträucher erschweren oder versperren vor allem Landwirten die Durchfahrt. „Wir müssen mit unseren schweren Fahrzeugen, Schleppern und Erntemaschinen auf den Feldwegen verkehren können“, sagt Wengerter Konrad Zaiß. Immer wieder müssen seine Kollegen, aber auch private Gartenbesitzer umkehren oder riskieren, dass Äste ihre Fahrzeuge verkratzen oder den Außenspiegel abreißen. „Gefährlich wird es, wenn die Feuerwehr- oder Rettungswagen nicht an ihren Einsatzort gelangen“, so Zaiß.

Dabei ist die Rechtslage eindeutig. Die Landeshauptstadt wies im Amtsblatt nochmals auf die Pflichten der Gartenbesitzer hin. Laut Straßengesetz für Baden-Württemberg, Paragraf 28 Absatz 2, dürften Anpflanzungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher werden Grundstückseigentümer gebeten zu prüfen, ob Sträucher oder Äste von deren Grundstück in den Verkehrsraum ragen. Dabei geht es nicht nur um Pflanzen, die seitlich in Wege hineinwachsen, und damit Fußgänger zum Ausweichen zwingen und im Kurvenbereich die Sicht einschränken. Der Bewuchs ist dann bis zur Gehwegkante oder bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.

Es geht aber auch ums Lichtraumprofil. „Bei öffentlichen Verkehrsflächen muss der Luftraum über der Fahrbahn bis mindestens 4,50 Meter, über Geh- und Radwegen bis mindestens 2,50 Meter Höhe von überhängenden Ästen freigehalten werden“, heißt es in der Mitteilung. Gartenbesitzer werden aufgefordert, gegebenenfalls zur Gartenschere oder Säge zu greifen. Gerade auf Geh- und Radwegen kann es zu gefährlichen Situationen kommen, wenn Radfahrer, Fußgänger, Senioren mit Gehhilfen, Rollstuhlfahrer, Eltern mit Kinderwagen oder Kinder, die bis zum Alter von acht Jahren mit dem Fahrrad den Gehweg nutzen müssen, auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Die Stadt legt innerorts daher ein besonderes Augenmerk auf die Schulwege.

„Doch der Vollzugsdienst der Stadt und unsere Mitarbeiter achten auch im Außenbereich nach Wildwuchs“, sagt Alma Osmanagic vom Tiefbauamt. Teilweise würden die Gartenbesitzer sogar nochmals ermahnt. Auch ohne neuerliches Anschreiben gelte: Wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolgt, könne die Landeshauptstadt ersatzweise den Rückschnitt vollziehen. „Auch auf Kosten des privaten Anliegers“, warnt Osmanagic.

In den vergangenen beiden Jahren hat die Stadt dafür ein externes Unternehmen beauftragt, die Hauptwirtschaftswege auf der Wangener Höhe, in den Weinbergen sowie in den Gartengebieten der Neckarvororte freizuschneiden. Von den Landwirten und den meisten Grundstücksbesitzern erntet das Tiefbauamt dafür Lob. Einige Bürger ärgerten sich allerdings über den aus ihrer Sicht unnötigen Kahlschlag. „Die Stadt hat für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Darauf haben wir sie am Runden Tisch der Landwirtschaft hingewiesen und sie tut dies vorbildlich“, lobt Stadtrat Konrad Zaiß (Freie Wähler). „Dass die Stadt dann die Kosten den Gartenbesitzern in Rechnung stellt, ist durchaus nachvollziehbar.“ Noch haben die Gartenbesitzer etwas Zeit für den fälligen Grünrückschnitt. „Die Freischnittkolonne wird frühestens Mitte Juli ihre Arbeit aufnehmen“, sagt Osmanagic. Im Übrigen können sich die Gartenbesitzer auch nicht auf Naturschutz berufen: Der notwendige Pflegeschnitt unterliegt nicht dem Verbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz, das die Beseitigung von Bäumen, Hecken, Gebüschen oder anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September untersagt.

Wangen - Die Regenfälle tun der Natur gut. Büsche, Bäume und Pflanzen sprießen. Allerdings: Oftmals hängen Äste oder Zweige in die Feldwege und ausufernde Büsche ragen in die Fahrbahn oder auf die Wege. „Landwirte, Wengerter aber auch die Feuerwehrmänner beschweren sich immer wieder, dass sie die Hauptwirtschaftswege mit ihren großen landwirtschaftlichen Maschinen oder den Einsatzfahrzeugen nicht befahren können oder dass, wenn sie sich durchzwängen, ihre Fahrzeuge beschädigt werden“, berichtet Alma Osmanagic vom Tiefbauamt. Deswegen hat das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Garten-, Forst- und Friedhofsamt im vergangenen Jahr erstmals die Hauptwirtschaftswege auf der Wangener Höhe, in den Weinbergen sowie in den Gartengebieten der Neckarvororte durch eine Spezialfirma freischneiden lassen. Von den Landwirten und den meisten Grundstücksbesitzern erntet die Stadtverwaltung dafür Lob. Einige Gartenbesitzer ärgerten sich allerdings über den aus ihrer Sicht „unnötigen Kahlschlag“.

Die Stadtverwaltung wird dennoch die Lichtraumprofil-Aktion auch in diesem Jahr wiederholen. „Die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege haben die Verpflichtung zum Rückschnitt“, sagt Osmanagic. Diese Pflicht wird durch den Paragraphen 28 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg geregelt. Die Landeshauptstadt hat die Aufforderung zum Rückschnitt im Amtsblatt veröffentlicht. Teilweise habe das Tiefbauamt auch jene Besitzer angeschrieben, bei denen bei Gehweg- oder Fahrbahnkontrollen Wildwuchs festgestellt wurde. Den Gartenbesitzern bleibt aber noch eine Schonfrist, noch zur Gartenschere oder zu einer Säge zu greifen. „Überhängende Zweige und Äste sind innerhalb der kommenden drei Wochen bis spätestens 2019 zurückzuschneiden, sodass keine Beeinträchtigung für Verkehrsteilnehmer besteht“, mahnt Osmanagic.

Wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolge, könne die Landeshauptstadt Stuttgart gegebenenfalls auch ohne nochmalige Bekanntmachung ersatzweise den Rückschnitt vollziehen. „Auch auf Kosten des privaten Anliegers“, so Osmanagic. Teilweise sei dies auch im vergangenen Jahr geschehen. Dies habe zu vereinzelt zu Widersprüchen geführt, aber einige Gartenbesitzer, die beispielsweise aus Krankheitsgründen ihrer Rückschnittpflicht nicht nachkommen konnten, hätten sich für die Aktion der Stadt auch bedankt und die Kosten widerspruchslos übernommen.

Die Stadtverwaltung hat aber auch aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres Rückschlüsse gezogen. Die Hauptwirtschaftswege, die auch dieses Jahr wieder freigeschnitten werden, wurden nach Rücksprache mit den landwirtschaftlichen Ortsobmännern in den Stadtbezirken und mit dem städtischen Umweltamt abgestimmt. „Zudem wird eine Mitarbeiterin des Umweltamts die Maßnahmen begleiten und es soll an den besonders sensiblen Stellen auch auf den Einsatz von Maschinen verzichtet und per Hand geschnitten werden“, sagt Osmanagic.

Wangen - Die Regenfälle tun der Natur gut. Büsche, Bäume und Pflanzen sprießen. Allerdings: Oftmals hängen Äste oder Zweige in die Feldwege und ausufernde Büsche ragen in die Fahrbahn oder auf die Wege. „Landwirte, Wengerter aber auch die Feuerwehrmänner beschweren sich immer wieder, dass sie die Hauptwirtschaftswege mit ihren großen landwirtschaftlichen Maschinen oder den Einsatzfahrzeugen nicht befahren können oder dass, wenn sie sich durchzwängen, ihre Fahrzeuge beschädigt werden“, berichtet Alma Osmanagic vom Tiefbauamt. Deswegen hat das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Garten-, Forst- und Friedhofsamt im vergangenen Jahr erstmals die Hauptwirtschaftswege auf der Wangener Höhe, in den Weinbergen sowie in den Gartengebieten der Neckarvororte durch eine Spezialfirma freischneiden lassen. Von den Landwirten und den meisten Grundstücksbesitzern erntet die Stadtverwaltung dafür Lob. Einige Gartenbesitzer ärgerten sich allerdings über den aus ihrer Sicht „unnötigen Kahlschlag“.

Die Stadtverwaltung wird dennoch die Lichtraumprofil-Aktion auch in diesem Jahr wiederholen. „Die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege haben die Verpflichtung zum Rückschnitt“, sagt Osmanagic. Diese Pflicht wird durch den Paragraphen 28 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg geregelt. Die Landeshauptstadt hat die Aufforderung zum Rückschnitt im Amtsblatt veröffentlicht. Teilweise habe das Tiefbauamt auch jene Besitzer angeschrieben, bei denen bei Gehweg- oder Fahrbahnkontrollen Wildwuchs festgestellt wurde. Den Gartenbesitzern bleibt aber noch eine Schonfrist, noch zur Gartenschere oder zu einer Säge zu greifen. „Überhängende Zweige und Äste sind innerhalb der kommenden drei Wochen bis spätestens 2019 zurückzuschneiden, sodass keine Beeinträchtigung für Verkehrsteilnehmer besteht“, mahnt Osmanagic.

Wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolge, könne die Landeshauptstadt Stuttgart gegebenenfalls auch ohne nochmalige Bekanntmachung ersatzweise den Rückschnitt vollziehen. „Auch auf Kosten des privaten Anliegers“, so Osmanagic. Teilweise sei dies auch im vergangenen Jahr geschehen. Dies habe zu vereinzelt zu Widersprüchen geführt, aber einige Gartenbesitzer, die beispielsweise aus Krankheitsgründen ihrer Rückschnittpflicht nicht nachkommen konnten, hätten sich für die Aktion der Stadt auch bedankt und die Kosten widerspruchslos übernommen.

Die Stadtverwaltung hat aber auch aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres Rückschlüsse gezogen. Die Hauptwirtschaftswege, die auch dieses Jahr wieder freigeschnitten werden, wurden nach Rücksprache mit den landwirtschaftlichen Ortsobmännern in den Stadtbezirken und mit dem städtischen Umweltamt abgestimmt. „Zudem wird eine Mitarbeiterin des Umweltamts die Maßnahmen begleiten und es soll an den besonders sensiblen Stellen auch auf den Einsatz von Maschinen verzichtet und per Hand geschnitten werden“, sagt Osmanagic.

Wangen - Die Regenfälle tun der Natur gut. Büsche, Bäume und Pflanzen sprießen. Allerdings: Oftmals hängen Äste oder Zweige in die Feldwege und ausufernde Büsche ragen in die Fahrbahn oder auf die Wege. „Landwirte, Wengerter aber auch die Feuerwehrmänner beschweren sich immer wieder, dass sie die Hauptwirtschaftswege mit ihren großen landwirtschaftlichen Maschinen oder den Einsatzfahrzeugen nicht befahren können oder dass, wenn sie sich durchzwängen, ihre Fahrzeuge beschädigt werden“, berichtet Alma Osmanagic vom Tiefbauamt. Deswegen hat das Tiefbauamt in Zusammenarbeit mit dem Garten-, Forst- und Friedhofsamt im vergangenen Jahr erstmals die Hauptwirtschaftswege auf der Wangener Höhe, in den Weinbergen sowie in den Gartengebieten der Neckarvororte durch eine Spezialfirma freischneiden lassen. Von den Landwirten und den meisten Grundstücksbesitzern erntet die Stadtverwaltung dafür Lob. Einige Gartenbesitzer ärgerten sich allerdings über den aus ihrer Sicht „unnötigen Kahlschlag“.

Die Stadtverwaltung wird dennoch die Lichtraumprofil-Aktion auch in diesem Jahr wiederholen. „Die privaten Anlieger der Hauptwirtschaftswege haben die Verpflichtung zum Rückschnitt“, sagt Osmanagic. Diese Pflicht wird durch den Paragraphen 28 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg geregelt. Die Landeshauptstadt hat die Aufforderung zum Rückschnitt im Amtsblatt veröffentlicht. Teilweise habe das Tiefbauamt auch jene Besitzer angeschrieben, bei denen bei Gehweg- oder Fahrbahnkontrollen Wildwuchs festgestellt wurde. Den Gartenbesitzern bleibt aber noch eine Schonfrist, noch zur Gartenschere oder zu einer Säge zu greifen. „Überhängende Zweige und Äste sind innerhalb der kommenden drei Wochen bis spätestens 2019 zurückzuschneiden, sodass keine Beeinträchtigung für Verkehrsteilnehmer besteht“, mahnt Osmanagic.

Wenn der erforderliche Rückschnitt nicht erfolge, könne die Landeshauptstadt Stuttgart gegebenenfalls auch ohne nochmalige Bekanntmachung ersatzweise den Rückschnitt vollziehen. „Auch auf Kosten des privaten Anliegers“, so Osmanagic. Teilweise sei dies auch im vergangenen Jahr geschehen. Dies habe zu vereinzelt zu Widersprüchen geführt, aber einige Gartenbesitzer, die beispielsweise aus Krankheitsgründen ihrer Rückschnittpflicht nicht nachkommen konnten, hätten sich für die Aktion der Stadt auch bedankt und die Kosten widerspruchslos übernommen.

Die Stadtverwaltung hat aber auch aus den Erfahrungen des vergangenen Jahres Rückschlüsse gezogen. Die Hauptwirtschaftswege, die auch dieses Jahr wieder freigeschnitten werden, wurden nach Rücksprache mit den landwirtschaftlichen Ortsobmännern in den Stadtbezirken und mit dem städtischen Umweltamt abgestimmt. „Zudem wird eine Mitarbeiterin des Umweltamts die Maßnahmen begleiten und es soll an den besonders sensiblen Stellen auch auf den Einsatz von Maschinen verzichtet und per Hand geschnitten werden“, sagt Osmanagic.