Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Foto: dpa/Tom Weller

Winfried Kretschmann zeigt sich zufrieden über die Einigung im Finanzstreit über die Ganztagsbetreuung. Das ist geplant.

Stuttgart - Nach der Einigung im Finanzstreit über die Ganztagsbetreuung in der Grundschule hat sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) zufrieden gezeigt. „Dieser Durchbruch ist natürlich zunächst einmal ein Riesenerfolg für Familien und Kinder, die jetzt einen Rechtsanspruch haben, der dauerhaft verlässlich finanziert und qualitativ abgesichert ist“, teilte der Regierungschef am Dienstag mit. Es sei auch ein Erfolg für Länder und Kommunen, „die diesen Rechtsanspruch nun sauber finanzieren können“.

Es habe sich gezeigt, dass es richtig gewesen sei, dass die Länder auch auf Initiative Baden-Württembergs den Vermittlungsausschuss angerufen haben. Denn das finanzielle Angebot des Bundes sei völlig unzureichend gewesen. Das Ergebnis zeige auch, „dass der Föderalismus funktioniert, wenn es darauf ankommt, auch in Wahlkampfzeiten“.

Das ist bei der Ganztagsbetreuung geplant

Bund und Länder hatten sich am Montagabend nach langem Streit über die Finanzierung des Vorhabens im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat buchstäblich in letzter Minute geeinigt, nachdem der Bund sein Angebot deutlich aufgebessert hatte. Geplant ist, dass jedes Kind, das ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeschult wird, in den ersten vier Schuljahren Anspruch auf einen Ganztagsplatz bekommt.

Die Kommunen im Südwesten zeigten sich im Gegensatz zu Kretschmann weiter skeptisch. Die Schrittfolge, die Bund und Länder beim Ausbau der Ganztagsbetreuung anstrebten, sei falsch. Es sollten erst vor Ort Strukturen geschaffen werden, bevor Rechtsansprüche beschlossen würden, erklärten Gemeindetag, Städtetag und die Landkreise in einer gemeinsamen Stellungnahme. Es seien auch nach der Einigung im Vermittlungsausschuss Fragen offen: „Mehr Geld allein löst die Umsetzungsprobleme vor Ort nicht und es droht am Ende die Gefahr, dass die gestern verabredeten Mittel nicht ausreichen werden.“ Hinzu komme, dass ungeklärt sei, „woher das Personal für die Erfüllung des Rechtsanspruchs kommen soll“.