Die Kommunen weisen vor allem auf einen großen Fachkräftemangel hin. (Symbolbild) Foto: dpa/Patrick Seeger

Laut Koalitionsvertrag von Union und SPD sollen ab 2025 alle Kinder im Grundschulalter einen rechtlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Die Kommunen in Baden-Württemberg haben jedoch Bedenken.

Stuttgart - Die Kommunen im Land halten den ab 2025 geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler für nicht umsetzbar. Bei den Eltern würden Erwartungen geweckt, die man nicht realistisch erfüllen könne, teilten Städtetag, Gemeindetag und Landkreistag am Freitag in einer gemeinsamen Stellungnahme mit.

Die kommunalen Verbände verweisen dabei vor allem auf den Fachkräftemangel. „Wir suchen schon heute händeringend Erzieherinnen und Erzieher für die Kindergärten und Kitas“, heißt es. „Es wird nicht möglich sein, die dortigen Engpässe zu bewältigen und gleichzeitig noch viel mehr zusätzliche Fachkräfte für die schulische Betreuung zu finden.“ Außerdem gebe es noch keinen tragbaren Finanzierungsvorschlag für die laufenden Kosten der Betreuung. Zudem würden Investitionen für die Schaffung zusätzlicher Räume benötigt.

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Im Koalitionsvertrag von Union und SPD ist ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2025 vereinbart.