Schon die übernächsten Erstklässler haben vom ersten Schultag an ein Recht auf Betreuung in der Grundschule. Foto: dpa

Ab Herbst 2026 haben alle Erstklässler in Baden-Württemberg ein Recht auf Betreuung. Wer dabei was finanziert, war lange umstritten. Was jetzt klar und was noch offen ist.

Bei der Finanzierung der Ganztagsbetreuung an Grundschulen sind die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände einen großen Schritt weiter gekommen. Es zeichnet sich ab, dass das Land – bei Anrechnung der gewährten Bundeszuschüsse – 68 Prozent der Betriebskosten tragen wird. Auf Anfrage hat der Städtetag bestätigt, dass dies aktuell zwischen Gemeinde- Städte-, und Landkreistag mit Finanz- und Kultusministerium verhandelt wird. Außerdem geht es aus einem Brief des CDU-Fraktionsvorsitzenden Manuel Hagel an die Präsidenten der drei Spitzenverbände hervor, der unserer Redaktion vorliegt.