Regina Mahlitz (links) und Elke Rosental, die stellvertretenden Leiterinnen vom Haus am Weinberg, mit der Spendenbox für die Mitarbeitenden im Haus am Weinberg. Foto: / Mathias Kuhn

An den letzten Tagen des Jahres bedanken sich viele Bürgerinnen und Bürger mit einem Präsent bei Briefträgern, Mitarbeitern im Altenheim oder bei der Müllabfuhr. Doch Vorsicht: Unternehmen haben strenge Richtlinien mit Höchstgrenzen aufgestellt.

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft, heißt es im Volksmund. Zum Abschluss des Jahres wollen sich viele Bürgerinnen und Bürger deshalb häufig bei jenen bedanken, die ihnen übers Jahr gute Dienste geleistet haben: Die Krankenschwester bekommt ein Tütchen mit selbst gebackenen Gutsle, für den Briefträger steht eine Flasche Sekt parat und den Beschäftigten der Müllabfuhr wird ein Kuvert mit einem Geldschein überreicht. Für viele sind diese Aufmerksamkeiten gut gemeinte Gesten der Dankbarkeit – ohne Hintergedanken. Allerdings müssen die Beschenkten aufpassen. In Zeiten von Compliance und Vorteilsnahme haben viele Unternehmen die Annahme von Geschenken geregelt.

„Unsere Mitarbeiter dürfen Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro annehmen. Bei einem höheren Wert müssen die Geschenke gemeldet werden“, sagt Alexander Braun, Pressereferent der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Diese Regelung gelte im Übrigen nicht nur an Weihnachten, sondern das ganze Jahr über. Teilweise würden in einzelnen Abteilungen die Geschenke auch gesammelt und dann intern bei einer Tombola verlost.

Bei Mercedes-Benz bildet die „Richtlinie für integres Verhalten“ den Rahmen für den Umgang mit Zuwendungen. „Darin ist ein Orientierungswert von 50 Euro für die Annahme von Geschenken und von 100 Euro für Einladungen festgelegt“, sagt der Unternehmenssprecher Marco Löhrer. Zuwendungen müssten grundsätzlich transparent gemacht werden. Entscheidend sei, dass Entscheidungen dadurch nicht beeinflusst werden oder der Eindruck einer Beeinflussung entstehen könnte. „Aufgrund dieser Kriterien entscheidet jeder Mitarbeiter eigenverantwortlich, ob die Zuwendung in der konkreten Situation zulässig beziehungsweise angemessen ist“, sagt Löhrer.

Geldgeschenke für die Gemeinschaftskasse

Strikt geregelt ist „das Verbot der Annahme von Vorteilen“ in der Stuttgarter Stadtverwaltung: Demnach dürfen städtische Mitarbeiter Sachzuwendungen – kein Bargeld – grundsätzlich nur bis zu einem Wert von höchsten 15 Euro im Einzelfall annehmen. Ausgenommen hiervon sind Beschäftigte der Müllabfuhr, der Friedhöfe und der Alten- und Pflegeheime. Diese dürfen Bargeld bis zu einem Betrag von 15 Euro annehmen, wenn das Geld zugunsten einer Gemeinschaftskasse verwendet wird.

„Tatsächlich erhalten unsere Mitarbeiter kleinere Geschenke selten und regeln dann selbst, wie sie damit umgehen. Schokolade oder Kekse isst man beispielsweise gemeinsam“, berichtet Andrea Schlepper, die Leiterin der Kundendienstabteilung der Abfallwirtschaft Stuttgart. Und was ist mit dem Danke-Kuvert für die Männer, die die Mülltonnen leeren? „Ausschließlich sie dürfen Geldgeschenke bis maximal 15 Euro annehmen, sofern sie diese zugunsten einer Gemeinschaftskasse verwenden.“

Schokolade für den Postboten

Die Körbe der Postboten sind in der Adventszeit nicht nur zu Beginn ihrer Tour gefüllt. Gerade vor Weihnachten bringen sie Süßigkeiten, Gebackenes oder Kuverts ins Postamt zurück. Postsprecher Marc Mombauer weiß von Kollegen, die „kiloweise Schokolade“ geschenkt bekommen. Seit vielen Jahren ist es Tradition, dass Zusteller im Weihnachtsverkehr von ihren zufriedenen Kunden ein kleines Trinkgeld erhalten. „Oft sind es geringwertige Sachgeschenke bis zu einem Wert von 25 Euro, die auch angenommen werden dürfen“, sagt Mombauer. Alternativ würden sie auch Trinkgeld zu Weihnachten erhalten, das deutlich unter der erlaubten Summe liege.

Weihnachtsgaben für den Mitarbeiterausflug

In den Seniorenheimen sind Geldgaben dagegen nicht gern gesehen. Im Paul-Collmer-Heim dürfen die Mitarbeiter aus Compliance-Gründen kein Geld annehmen. „Kleine Sachspenden wie eine Tafel Schokolade oder Obst sind erlaubt. Diese Regelung macht Sinn. Denn wir haben Bewohner, denen würde es leicht fallen, sich großzügig zu bedanken und andere, die mit ihrem Geld haushalten müssen. Alle sollen gleich behandelt werden“, sagt die Hausdirektorin Birgit Jäger.

Im Obertürkheimer Haus am Weinberg gilt eine ähnliche Regelung. Mitarbeiter dürfen kein Geld entgegennehmen. „Unser Bewohnerbeirat hat aber eine tolle Idee gehabt. Da doch einige Bewohner und Angehörige sich bedanken wollen, hat er eine Mitarbeiterspendenbox aufgestellt. Dort werden die Geldgeschenke zentral gesammelt“, sagt Hausleiter Frank Lehmeier. Das Wohlfahrtswerk honoriere das Engagement seiner Beschäftigen unter anderem durch Mitarbeiterausflüge und Veranstaltungen. Das Geld aus der Spendenbox trage zu deren Gelingen bei. „Insofern ermöglicht sie eine gerechte Verteilung. Denn auch die Kolleginnen und Kollegen, die in der Küche, Haustechnik oder im Hintergrund arbeiten, profitieren von den Geldgeschenken“, sagt Lehmeier.