Die Bundesregierung hebt zum 1. Oktober ihre weltweite Reisewarnung auf. Foto: dpa/Georg Hochmuth

Die Bundesregierung hebt ihre pauschale weltweite Reisewarnung auf. Stattdessen erteilt das Auswärtige Amt ab dem 1. Oktober wieder für jedes Land einzeln Hinweise. Doch für Reiselustige aus Deutschland ändert sich erst einmal wenig.

Berlin - Die Bundesregierung hebt ihre pauschale Reisewarnung für Staaten außerhalb Europas zum 1. Oktober auf. Stattdessen werden ab Donnerstag wieder auf einzelne Länder zugeschnittene Hinweise auf Grundlage des jeweiligen Infektionsgeschehens gegeben. Die Neuregelung kommt zwar pünktlich vor den Herbstferien, für Reiselustige aus Deutschland ändert sich dadurch allerdings erst einmal wenig. Denn in einer Vielzahl von Ländern ist die Zahl der Ansteckungen mit dem Coronavirus derzeit so hoch, dass sie auf der Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts (RKI) stehen und das Auswärtige Amt somit weiterhin dringend mittels Reisewarnung vor nicht notwendigen touristischen Reisen abraten wird. Das betrifft aktuell etwa die meisten Länder in Afrika oder Südamerika, aber auch die USA.

Manche Länder sind sicher – machen aber strenge Auflagen

In eine zweite Kategorie fallen im Moment knapp 50 Länder wie Australien, Kanada, China, Botswana und Uruguay. Reisen dorthin hält die Bundesregierung derzeit hinsichtlich einer drohenden Ansteckungsgefahr für unbedenklich, insofern wird sie für diese Staaten ab dem 1. Oktober auch keine Reisewarnung mehr aussprechen. Von einem Besuch dieser Länder rät die Bundesregierung dennoch weiter ab, da dort für Einreisen aus Deutschland entweder Beschränkungen oder Quarantänevorgaben gelten. Wenn das Auswärtige Amt also nach der Aufhebung der pauschalen Reisewarnung am Donnerstag ihre neuen Hinweise veröffentlicht, dürften nur einige wenige Länder wie Tunesien und Georgien zu komplett unbedenklichen Zielen erklärt werden.

Mitte März hatte die Bundesregierung wegen der Ausbreitung des Coronavirus in einem bisher einmaligen Schritt eine weltweite Reisewarnung verhängt. Bis dahin galt diese höchste Stufe der staatlichen Vorsichtshinweise nur für wenige Kriegs- und Krisengebiete. Eine Reisewarnung ist rechtlich nicht verbindlich und auch kein staatliches Reiseverbot. In der Praxis ist es aber von großer Bedeutung, wenn das Auswärtige Amt die höchste Alarmstufe ausruft. Besonders Pauschalreisende haben dann in der Regel gute Chancen, die Kosten für ihre Buchungen von den Anbietern ersetzt zu bekommen, wenn sie diese stornieren.

Steigen die Infektionen, warnt die Bundesregierung wieder

Die Bundesregierung passt mit der Neuregelung für Drittstaaten ihr Vorgehen weitgehend dem für viele europäische Staaten an. Seit Mitte Juni sind Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in eine Handvoll weiterer Länder wie der Schweiz oder Norwegen grundsätzlich wieder möglich. Übersteigen die dortigen Infektionszahlungen aber über den Zeitraum einer Woche einen festgelegten Schwellenwert, spricht die Bundesregierung wieder eine Reisewarnung aus, die auch nur für einzelne Regionen innerhalb eines Staates gelten kann. So sind aktuell etwa in Österreich neben der Hauptstadt Wien die Bundesländer Voralberg und Tirol auf der RKI-Liste der Risikogebiete aufgeführt.

Für Drittstaaten soll es eine solche Unterscheidung hinsichtlich regionaler Infektionsherde allerdings nicht geben. Wird die Ansteckungsschwelle nur in einem Teilgebiet überschritten, gilt die Reisewarnung für das gesamte Land. Wendet sich die Situation zum Guten, will die Bundesregierung ihre Einstufungen schnell anpassen.

Quarantäne nach Besuch im Risikogebiet

Rückkehrer aus einem Risikogebiet müssen sich auf Corona testen lassen und mindestens in Quarantäne bleiben, bis das Ergebnis vorliegt. Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Neuregelung, die bald in Kraft treten soll. Dann müssen sich Reisende aus Risikogebieten nach der Wiedereinreise in Deutschland voraussichtlich fünf Tage in Quarantäne begeben.