Das Oberlandesgericht Wien hat entschieden. Foto: imago images/Sascha Steinach

Der 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Inzest-Täter von Amstetten darf nicht in ein normales Gefängnis in Österreich verlegt werden. Die Hintergründe.

Der 2009 zu lebenslanger Haft verurteilte Inzest-Täter von Amstetten darf nicht in ein normales Gefängnis in Österreich verlegt werden. Das Oberlandesgericht in Wien habe entschieden, dass die Unterbringung des 87-Jährigen in einer Anstalt für psychisch gestörte, aber zurechnungsfähige Verbrecher weiter notwendig sei, teilten Justizbehörden am Dienstag mit.

Der früher als Josef Fritzl bekannte Täter war unter anderem wegen Mordes, Vergewaltigung und Sklavenhaltung verurteilt worden. Der Mann, der seinen Namen inzwischen geändert hat, hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem selbst gebauten Keller unter seinem Haus in Amstetten in Niederösterreich gefangen. Er zeugte mit ihr sieben Kinder. Ein Sohn starb kurz nach der Geburt an einer Erkrankung. Seiner Frau und den Nachbarn erklärte Fritzl, dass sich die Tochter einer Sekte angeschlossen habe. Sein Doppelleben flog 2008 auf.

Es liege weiterhin eine schwere, nicht behandelbare Erkrankung vor, argumentierte nun das Berufungsgericht. Es gab damit der Staatsanwaltschaft Recht, die gegen das Ende des Maßregelvollzuges Berufung eingelegt hatte. Wäre Fritzl in ein normales Gefängnis überstellt worden, hätte er nächstes Jahr ganz freikommen können. Nach österreichischem Recht ist eine Entlassung auf Probe aus lebenslanger Haft nach 15 Jahren möglich. Jedoch wäre auch bei solch einem Schritt die Staatsanwalt eingebunden worden.