Vier (frühere) Volkswagen-Personalmanager werden zu Recht vom Vorwurf freigesprochen, Betriebsräte unangemessen hoch vergütet zu haben. Nun ist der Gesetzgeber am Zug, meint Matthias Schiermeyer.
Braunschweig - Einen relativ kurzen Prozess hat das Landgericht Braunschweig im Untreue-Prozess gegen vier (frühere) VW-Personalverantwortliche gemacht. Früher als erwartet hat es den Vorwurf, dass die Manager unangemessen hohe Bezüge für Betriebsräte genehmigt hätten, aus der Welt geräumt. Der Freispruch ist korrekt – eine Verurteilung hätte nicht der Lebensrealität entsprochen.
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