Die Klägerinnen wollen, dass es im Bundestag mehr weibliche Abgeordnete gibt. (Symbolbild) Foto: dpa/Christoph Soeder

Es gibt keine gesetzliche Regelung, Wahllisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Deshalb wurde gegen den Ausgang der Bundestagswahl geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat der Klage aber nicht stattgegeben.

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage wegen fehlender Geschlechterparität im Bundestag zurückgewiesen. Die Beschwerde sei unzulässig, teilte das Gericht am Dienstag in Karlsruhe mit. Die Klägerinnen bemängelten darin, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, Wahllisten abwechselnd mit Frauen und Männern zu besetzen. Sie hätten aber nicht hinreichend begründet, dass der Gesetzgeber zu einer solchen Regelung verpflichtet sei, erklärte das Gericht. (Az. 2 BvC 46/19)

Die Klägerinnen hatten ursprünglich Einspruch gegen die Bundestagswahl von 2017 erhoben. Sie sahen mehrere Grundrechte verletzt, unter anderem die Gleichberechtigung. Der Bundestag wies den Einspruch jedoch im Mai 2019 zurück, woraufhin die Frauen vor das Bundesverfassungsgericht zogen.

Parlament ist kein verkleinertes Abbild der Wählerschaft

Sie hätten jedoch nicht deutlich gemacht, warum das Demokratieprinzip eine solche gesetzliche Regelung gebiete, entschied das Gericht nun. Für die Vertretung des Volks komme es nicht darauf an, "dass sich das Parlament als verkleinertes Abbild" der Wählerschaft darstelle.

Die Klägerinnen hätten sich auch nicht damit auseinandergesetzt, ob durch ein Paritätsgesetz in die Grundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl und der Parteienfreiheit eingegriffen werde. Ob ein solches Gesetz grundsätzlich verfassungsgemäß wäre, entschieden die Karlsruher Richter aber nicht.