Der Hauptangeklagte Salah Abdeslam. Foto: AFP/Benot Peyrucq

Für die Mitattentäter der Pariser Bataclan-Anschläge setzt es nach einem monatelangen Marathonprozess lebenslängliche Haftstrafen ab, die zum Teil wirklich bis ans Lebensende dauern werden.

Der Terroranschlag vom 13. November 2015 auf das Konzertlokal Bataclan, das Stade de France und mehrere Bistroterrassen mit 130 Todesopfern und 350 Verletzten – ist er gesühnt? Das Schwurgericht fällte am Mittwoch nach zweitägiger Beratung seine Urteile. Ihre Höhe entspricht den Tatbeständen, die von Geiselnahme bis „Mord im Zusammenhang mit einer terroristischen Unternehmung“ reichen.