Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Foto: dpa/Markus Schreiber

Hasskriminalität im Internet soll künftig schärfer verfolgt werden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieb am Dienstag ein entsprechendes Gesetz.

Berlin - Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet kann in Kraft treten. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat das Gesetz am Dienstag ausgefertigt und den Auftrag zur Verkündung im Bundesgesetzblatt erteilt. Gleiches gilt für das Gesetz zur Anpassung der Regelungen über die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie das Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes, wie das Bundespräsidialamt in Berlin mitteilte.

Bundestag und Bundesrat hatten dem im Vermittlungsausschuss ausgehandelten Kompromiss zum behördlichen Zugriff auf die Daten von Handynutzern erst am vergangenen Freitag zugestimmt. Diese Neuregelung hatte auch das neue Gesetz zu Hass und Hetze aufgehalten, in dem ähnliche Regelungen zur Datenabfrage vorgesehen waren.

Schärfere Verfolgung bei Hass im Netz

Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss nun mit schärferer Verfolgung rechnen. So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.

Drohungen mit Körperverletzung oder sexuellen Übergriffen oder Ankündigungen, zum Beispiel das Auto anzustecken, werden künftig ähnlich behandelt wie Morddrohungen, und zwar als Straftaten. Für solche Äußerungen im Internet drohen Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren, bei öffentlichen Morddrohungen von bis zu drei Jahren. Auch Beleidigungen im Internet sollen mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden.