Ölheizungen haben nach 30 Jahren ausgedient. Sie müssen zwingend ersetzt werden. Foto: imago images/Rolf Poss

Der Bund hat seine Fördermittel für mehr Energieeffizienz drastisch erhöht. Wer profitieren will, braucht professionelle Hilfe.

Die Reform des Bundesenergiegesetzes (BEG) findet in zwei Schritten statt: Zuerst hat man im Juli für Komplettsanierungen und Neubau die Förderbedingungen angepasst – und zwar nach unten, um mit den vorhandenen Haushaltsmitteln möglichst viele Antragssteller zu befriedigen. Zudem sind neue Kriterien für Einzelmaßnahmen der Sanierung in Kraft getreten. Neu ist etwa der Tauschbonus für Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasheizungen von zehn Prozentpunkten. Sie müssen mindestens 20 Jahre auf dem Buckel haben und durch innovative Anlage wie Wärmepumpe oder Biomasse ersetzt werden. Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen liegen zwischen zehn und 25 Prozent. Wer sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lässt, wird mit weiteren fünf Prozentpunkten Bonus entlohnt. Die Kosten für den Plan übernimmt der Staat zu 80 Prozent.