Schon in den kommenden zwei bis drei Wochen könnte das Gericht darüber entscheide, ob Teile der Notbremse vorläufig ausgesetzt werden müssten. Foto: dpa/Uli Deck

Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sind 202 Verfahren wegen der Bundesnotbremse eingereicht worden. Die Verfassungsbeschwerden und Eilanträge richteten sich vor allem gegen die Ausgangsbeschränkungen.

Karlsruhe - Die Flut der Beschwerden gegen die bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Corona-Pandemie reißt einem Bericht zufolge nicht ab. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe seien bis Donnerstagnachmittag 202 Verfahren eingereicht worden, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe unter Berufung auf einen Gerichtssprecher. Damit habe sich die Zahl seit Dienstag fast verdoppelt.

Die Verfassungsbeschwerden und Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richten sich dem Bericht zufolge überwiegend gegen die Ausgangsbeschränkungen und die Kontaktbeschränkungen, teilweise aber auch gegen sämtliche Regelungen des neuen Infektionsschutzgesetzes.

Die Regelungen für eine bundesweite Corona-Notbremse waren am vergangenen Samstag in Kraft getreten. Sie gelten in Gebieten, in denen die Sieben-Tage-Inzidenz die Grenze von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner übersteigt. Besteht diese an drei aufeinanderfolgenden Tagen, treten am übernächsten Tag die Maßnahmen in Kraft, zu denen Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22.00 und 05.00 Uhr zählen