Ministerin Gentges Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Die Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges kritisiert den Bund dafür, Kommunen bei Flüchtlingshilfen angeblich alleine zu lassen. Die Aufbürdung der Mittel sei nicht zumutbar.

Im Ringen der Kommunen um Geld für die Versorgung der Ukraine-Flüchtlinge sieht Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges (CDU) vor allem den Bund in der Pflicht. „Der Bund verteilt die Wohltaten und lässt dabei die Kommunen finanziell im Regen stehen“, kritisierte sie am Donnerstag in Stuttgart. Weil auch in Baden-Württemberg durch den sogenannten Rechtskreiswechsel nun nicht mehr die Asylbewerberleistungsbehörden für ukrainische Geflüchtete zuständig seien, sondern die Jobcenter, würden den Kommunen allein bei den Kosten für die Unterkunft knapp 30 Prozent aufgebürdet.

Konkret bedeutet der so genannte Rechtskreiswechsel, dass Geflüchtete nicht mehr finanziell über das Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt unterstützt werden, sondern staatliche Grundsicherung vom Jobcenter bekommen. Darauf hatten sich Bund und Länder Anfang April verständigt. Dies betraf insbesondere Kosten für die Unterkunft, Verpflegung, für den Lebensunterhalt sowie im Falle einer Krankheit.

Bei laufenden Kosten nicht unterstützt

Auch die Länder würden bei den laufenden Flüchtlingskosten durch den Bund nicht unterstützt, beklagte Gentges. Dabei habe Berlin in den Bund-Länder-Gesprächen im April eine neue Vereinbarung versprochen, die die Länder entlasten sollte. „Eine solche ist bislang weder geschlossen worden, noch in Sicht“, sagte Gentges. „Während die Kommunen ohne Planungssicherheit ihr Menschenmöglichstes leisten, zieht sich der Bund aus seiner Verantwortung zurück“, kritisierte sie.

Laut Vereinbarung sollen die Länder für bereits entstandene Kosten mit 500 Millionen Euro unterstützt werden, weitere 500 Millionen Euro werden für die Unterkunftskosten in diesem Jahr zur Verfügung gestellt. An Kosten der Integration der Geflüchteten für Länder und Kommunen etwa in Kitas und Schulen wollte sich der Bund mit einer Milliarde Euro beteiligen. Anfang November soll eine Regelung für das Jahr 2023 vereinbart werden - auf Basis der dann aktuellen Zahl der Geflüchteten.