Für die Abgabe der Steuererklärung gelten unterschiedliche Fristen. Dabei kommt auch darauf an, ob die Erklärung verpflichtend oder freiwillig erstellt wird. Was gilt für die Steuer 2023 und 2024? Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Alle Jahre wieder steht die Steuererklärung an. Bis zum Sommer muss die Steuererklärung für das Jahr 2023 fertig sein. Für die Abgabe gelten jedoch unterschiedliche Fristen.
Das Datum der Abgabe hängt davon ab, ob die Erklärung selbst erstellt wurde und abgabepflichtig ist, Unterstützung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch genommen wurde oder es sich um eine freiwillige Erklärung ohne Abgabepflicht handelt.
Fristen Steuererklärung 2023
Für die Steuererklärung für das Jahr 2023 gelten folgende Fristen:
2. September 2024: Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 sofern man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist (Eigentlich ist bis zum 31. August 2024 Zeit. Da dieser Tag aber auf ein Wochenende fällt, verschiebt sich das Zeitfenster für die Abgabe der Einkommensteuererklärung auf den nächsten Werktag, also Montag, den 2. September 2024.)
2. Juni 2025: Abgabe für alle, die sich von einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem anderen befugten Berater unterstützen lassen
31. Dezember 2027: Abgabe für freiwillige Steuererklärung (Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist noch für einen Zeitraum von 4 Jahren rückwirkend möglich)
Fristen Steuererklärung 2024
Für die Steuererklärung zum Jahr 2024 gelten folgende Fristen:
31. Juli 2025: Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 sofern man zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist.
30. April 2026: Abgabe für alle, die sich von einem Steuerberater, einem Lohnsteuerhilfeverein oder einem anderen befugten Berater unterstützen lassen
31. Dezember 2028: Abgabe für freiwillige Steuererklärung (Die freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist noch für einen Zeitraum von 4 Jahren rückwirkend möglich)
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht nur wer selbstständig tätig ist, muss eine Steuererklärung abgeben. Verpflichtend kann das auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein.
Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn man oder der Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension erhalten hat und einer von beiden nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde. Oder wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat.
Grundsätzlich muss jeder, den das Finanzamt dazu auffordert, eine Steuererklärung abgeben. Von sich aus müssen aber Arbeitnehmer, die neben ihrem Einkommen keine anderen Einkünfte – etwa aus Vermietung oder in Form von Elterngeld – haben, keine Steuererklärung ausfüllen. Praktisch tun es trotzdem viele, weil sie dadurch Handwerkerleistungen und höhere Werbungskosten geltend machen können.
Was muss bei der Abgabe beachtet werden?
Am Tag der Abgabe kann die Steuererklärung noch bis 23.59 Uhr beim Finanzamt eingereicht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Steuererklärung elektronisch oder ausgedruckt per Post eingereicht wird. Die Frist gilt nur dann als gewahrt, wenn die Erklärung bis zum Ende der Frist beim zuständigen Finanzamt eingegangen ist.
Während die elektronische Übermittlung noch bis 23.59 Uhr möglich ist, muss bei der Übermittlung per Post sichergestellt sein, dass die Steuererklärung rechtzeitig beim Finanzamt eintrifft. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Unterlagen zur Erlangung eines Nachweises über den Eingang per Einschreiben zu versenden.
Aufwand lohnt sich
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass sich eine Steuererklärung für die meisten lohnt. Im Jahr 2019 haben von den insgesamt 14,4 Millionen Steuerpflichtigen mehr als 12,7 Millionen eine Steuererstattung erhalten. Die durchschnittliche Steuererstattung lag bei 1.095 Euro.
Empfohlen wird außerdem eine Online-Einreichung über das ELSTER-Portal.