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Schockanruf und falscher Polizist: Eine Bande hat eine Rentnerin am Telefon so verunsichert, dass die Frau den Tätern letztlich eine hohe Geldsumme aushändigte.

Unbekannte haben am Mittwoch mit einer kombinierten Betrugsmasche aus Enkeltrick, Schockanruf und Falscher Staatsanwalt bei einer 83 Jahre alten Frau aus Bad Cannstatt über 20 000 Euro erbeutet. Der angebliche Enkel rief gegen Mittag bei der 83-Jährigen an und gaukelte vor, in einen tödlichen Verkehrsunfall verwickelt gewesen zu ein. Um eine angebliche Haftstrafe abzuwenden, soll ein vermeintlicher Staatsanwalt eine Kaution gefordert haben. Hierzu sollte die Seniorin im Haushalt verfügbares Bargeld zusammensuchen, in einen Briefumschlag stecken und zum Amtsgericht Stuttgart bringen.

Betrüger fordern weitere 40 000 Euro

Der angebliche Staatsanwalt gab dann plötzlich an, dass zufällig ein Bote in der Nähe wäre und das Geld persönlich abholen komme. Die 83-Jährige übergab kurz darauf an ihrer Haustür den Briefumschlag mit dem Bargeld dem unbekannten Mann. Kurz nach der Geldübergabe meldete sich der angebliche Staatsanwalt erneut und forderte weitere 40 000 Euro für die Beerdigung des Unfallopfers. Als die Seniorin angab, erstmal auf die Bank gehen zu müssen, sie dort jedoch das Geld nicht ohne Nachfragen abheben könne, gab ihr der angebliche Staatsanwalt den Tipp, als Grund für die Abhebung die Tilgung eines Kredits anzugeben. Die 83-Jährige wurde daraufhin misstrauisch und rief ihren Sohn an, woraufhin der Schwindel aufflog und sie die Polizei verständigte.

Tipps gegen die Abzocke

Aus diesen Gründen rät die Polizei: Sich am Telefon nicht unter Druck setzen lassen, den Hörer auflegen. So wird man Betrüger los. Bei Forderungen nach Geld, Schmuck oder Wertgegenständen misstrauisch werden, die 110 wählen und den Sachverhalt mitteilen. Nicht die Rückruftaste benutzen, da man sonst wieder bei den Tätern landet. Am Telefon nicht über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse sprechen, sich mit der Familie oder Bekannten beraten, denen man vertraut. Einfach selbst den Angehörigen kontaktieren, um den es geht, und sich nach dessen Befinden erkundigen.