Das Urteil gegen den Ex-Partner einer Frau, die im Wohnheim an der Türlenstraße getötet wurde, bleibt bestehen. Der Mann wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der Prozess gegen den Mörder einer Krankenpflegeschülerin in Stuttgart wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Mannes verworfen, der für schuldig befunden worden war, die Frau im Sommer 2023 erstochen zu haben. Es bleibt damit bei der lebenslangen Freiheitsstrafe für den inzwischen 42-Jährigen, der mit der Frau liiert gewesen war.
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