Die Stadt Weinsberg soll gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen haben. (Symbolbild) Foto: imago images/U. J. Alexander

Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hat geurteilt, dass die Stadt Weinsberg in zwei Fällen gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen hat.

Weinsberg/Stuttgart - Eineinhalb Jahre nach der Bürgermeisterwahl in Weinsberg (Kreis Heilbronn) hat das Stuttgarter Verwaltungsgericht das Land angewiesen, die Abstimmung für ungültig zu erklären. Der damals unterlegene Herausforderer des schließlich gewählten Bürgermeisters hat sich mit seiner Klage erfolgreich durchgesetzt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag in Stuttgart mitteilte. Nach Auffassung der Kammer hatte die Stadt Weinsberg im Laufe des Wahlkampfes in zwei Fällen gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen. Die könne das Wahlergebnis beeinflusst haben, hieß es. Zuvor hatte das Landratsamt den Einspruch geprüft und zurückgewiesen.

Die Stadt habe Herausforderer Lutz Ronneburg unter anderem wegen eines Irrtums verboten, seinen Werbeflyer einer Zeitungsausgabe beizulegen. Zwar sei Ronneburg angeboten worden, dies eine Woche später nachzuholen. Dem klagenden Kandidaten sei trotzdem eine mögliche Werbung in der Woche zuvor versagt geblieben, urteilte das Gericht. In einem zweiten Fall hatte die Stadt dem späteren Wahlsieger Stefan Thoma erlaubt, 40 Plakattafeln aufzustellen, den Kläger hatte sie aber hierüber nicht informiert. Er sei weiter davon ausgegangen, dass nur 30 Tafeln genehmigt seien.

Der parteilose Thoma führt die Rathausgeschäfte seit dem Jahr 2004. Er hatte die Wahl im Februar 2020 als einer von drei Kandidaten mit 56,2 Prozent der Stimmen für sich entschieden. Ronneburg war mit 33,4 Prozent auf Platz zwei gelandet.

Es sei durchaus möglich, dass Thoma ohne die Wahlfehler die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen nicht erreicht hätte und somit ein zweiter Wahlgang erforderlich gewesen wäre, entschied das Verwaltungsgericht. Gegen das Urteil können die Beteiligten innerhalb eines Monats Berufung einlegen.