Die FDP wollte juristisch dagegen vorgehen, dass die Landesregierung die Schuldenbremse aufweicht. Nun nimmt sie den Antrag zurück.
Der Versuch der FDP-Landtagsfraktion, gegen das milliardenschwere Finanzpaket des Bundes vorzugehen, ist juristisch abgeschlossen. Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das Verfahren nun eingestellt – weil die FDP zuvor ihren Antrag selbst zurückgenommen hatte. Sie hatte ursprünglich verhindern wollen, dass Baden-Württemberg im Bundesrat den neuen Schuldenregeln zustimmt. Den Eilantrag dazu hatte das Gericht bereits am 20. März zurückgewiesen. Nun ist auch das Hauptsacheverfahren vom Tisch.
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