Bayern-Profi Lucas Hernandez mit seine Frau Amelia und dem gemeinsamen Sohn. Foto: imago images/Simon

Weil er 2017 das Kontaktverbot zu seiner heutigen Frau gebrochen hat, soll Hernandez sechs Monate in Haft. Für das Gericht geht es nur noch um die Wahl des Gefängnisses. Doch der Bayern-Profi will um seine Freiheit kämpfen.

München - Der FC Bayern München will sich zu den juristischen Problemen von Abwehrspieler Lucas Hernández nicht im Detail äußern und sichert dem französischen Fußball-Nationalspieler seine Unterstützung zu. „Zunächst mal sind das private Dinge von Lucas Hernández, das will ich auch nicht bewerten“, sagte Vereinspräsident Herbert Hainer am Donnerstagabend bei der Einweihung der neuen Vereinsgaststätte „1900“.

„Er geht nächste Woche da runter und dann wird das verhandelt und dann sehen wir weiter.“ Auf die Frage, ob der FC Bayern Hernández unterstütze, antwortete Hainer: „Ja, selbstverständlich.“Hernández, der 2019 für die Rekordablöse von 80 Millionen Euro von Atlético Madrid nach München gekommen war, könnte dem deutschen Rekordmeister wegen eines möglichen Haftantritts länger fehlen.

Die freie Wahl des Gefängnisses

Der 25-Jährige muss am 19. Oktober um 11 Uhr vor dem Strafgericht 32 in Madrid erscheinen. Das bestätigte ein Justizsprecher am Donnerstag. Dort solle Hernández angeben, in welchem Gefängnis seiner Wahl er eine sechsmonatige Haftstrafe spätestens zehn Tage später antreten will.

Hintergrund des Falls ist ein handgreiflicher Streit im Februar 2017 mit seiner damaligen Freundin und heutigen Frau Amelia. Beide haben heute ein gemeinsames Kind – und wurden damals wegen häuslicher Gewalt zu gemeinnütziger Arbeit und einem sechsmonatigen Kontaktverbot verurteilt. Sie versöhnten sich jedoch schnell und verreisten noch während der sechs Monate gemeinsam.

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In der Urteilschrift heißt es dazu unter anderem: „In dem nachgewiesenen Sachverhalt dieses Urteils wird festgestellt, dass Lucas Françoise B. H. sich am 13. Juni 2017 gegen 9.30 Uhr in Kenntnis des im Urteil verankerten Verbots befand, sich seiner Lebensgefährtin auf weniger als 500 Meter zu nähern, als er in voller Gültigkeit und unter voller Missachtung desselben in Begleitung von A. S. L. (Ehefrau Amelia, Anm. d. Red.) auf dem Flughafen in Madrid aus Miami ankommend erschien‘.“

Ehefrau Amelia bleibt verschont

Bei der Rückkehr wurde dieser Verstoß gegen das Kontaktverbot aktenkundig und Hernández später wegen Missachtung der Auflage zu der Haftstrafe verurteilt.

In Spanien bleibt ein Kontaktverbot auch dann bestehen, wenn es eine Versöhnung gegeben hat, damit niemand zu einer solchen Aussöhnung genötigt werden kann. Seine Frau kam glimpflicher davon, weil ihr die auferlegte Kontaktsperre im Augenblick der gemeinsamen Reise noch nicht offiziell zugestellt gewesen sei, schreibt die Sportzeitung „As“.