Rund zehn schwarz gekleidete Personen sollen am späten Sonntagabend das Gebäude an der Badstraße beschmiert haben. Polizeibeamte konnten drei Tatverdächtige vorläufig festnehmen.
Die Spuren eines offenbar politisch motivierten Anschlags sind auch Montag noch gut zu sehen: Nach Zeugenangaben haben etwa zehn schwarz gekleidete Personen am späten Sonntagabend den Eingangsbereich des Amtsgerichts Bad Cannstatt mit roter Farbe beschmiert. Außerdem ist der Spruch „Gegen ihre Klassenjustiz – für den Sozialismus“ an der Fassade des Gebäudes an der Badstraße zu lesen.
Mehrere Passanten alarmieren Polizei
Mehrere Passanten alarmierten die Polizei am Sonntag gegen 22 Uhr und teilten mit, dass sich Unbekannte an dem Justizgebäude zu schaffen machten. Unmittelbar im Anschluss wurde nach den Tätern gefahndet, die in Richtung Marktstraße geflüchtet sein sollen. Offenbar hatten die Einsatzkräfte Erfolg – zumindest teilweise: In der Liebenzeller Straße konnten ein 16 Jahre alter Jugendlicher, ein 25 Jahre alter Mann und eine 27 Jahre alte Frau vorläufig festgenommen werden, die im Verdacht stehen, das Amtsgericht beschmiert zu haben. Der 25-Jährige soll zunächst Widerstand geleistet haben. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden alle drei Tatverdächtigen wieder auf freien Fuß gesetzt. Der Sachschaden kann noch nicht genauer beziffert werden. Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 07 11 / 89 90 - 57 78 bei der Kriminalpolizei zu melden.
Immer wieder sind in der Vergangenheit Gerichtsgebäude mit roter Farbe beschmiert worden. Im Oktober 2021 beispielsweise das Amtsgericht Waiblingen. Dort waren zuvor zwei linke Aktivisten für Ausschreitungen am Rand einer Querdenker-Demo zu Haftstrafen verurteilt worden. Im Januar 2017 wurden das Landgericht Stuttgart, das Sozialamt und die Ausländerbehörde besudelt. Auf einer Wand fand sich der etwa sieben Meter lange Schriftzug „Kampf der Klassenjustiz“ mit dem Symbol von Hammer und Sichel. Außerdem waren die Parolen „Gegen Rassismus und Repression“ und „Fluchtursachen bekämpfen“ zu lesen. Generell stellen solche Taten eine Sachbeschädigung dar und können mit Geld- oder Freiheitsstrafen belegt werden.