Blick in die teilbesetzte Scharrena beim jüngst ausgetragenen BGV-Cup im Handball Foto: Baumann

Im Fußball ist die Freude groß; bei den anderen großen Ballsportarten hält sich die Begeisterung über die genehmigte Teilrückkehr des Anhangs in Grenzen. Und für die Amateursportvereine droht Ungemach.

Stuttgart - Was gilt denn nun? Diese Frage trieb am Mittwoch Vereine landauf, landab, um. Klar: Seit Dienstag ist bekannt, dass Hallen und Freiluftarenen bei Veranstaltungen mit mehr als 1000 Zuschauern wieder bis zu 20 Prozent ausgelastet werden dürfen. Für die großen Fußballclubs ist die Auslastungsfrage schnell geklärt. Wie aber verhält es sich mit den kleineren Hallen, wo schon 500 Fans zugelassen waren?

Stuttgarter Handballer wollen in größere Halle

Beispiel Scharrena in Stuttgart. Die kleine Mehrzweckhalle weist ein Fassungsvermögen von 2200 auf. „Die neue 20-Prozent-Regel bringt für die Scharrena wenig“, hat Jürgen Schweikart schnell erkannt. Der Geschäftsführer und Trainer des Handballbundesligisten TVB Stuttgart hat das Glück, mit seinem Team in die benachbarte Porsche-Arena ausweichen zu können. „Dann wird es interessant, denn dort könnten wir 1200 Zuschauer empfangen.“ Aktuell laufen Gespräche mit der Stadt über die Hallenmiete. Schweikardt rechnet vor: „Wir gehen davon aus, dass wir mit 2000 Fans im Schnitt über die Saison kommen.“ Die 1200 seien daher ein erster Schritt.

Andere Vereine sehen die Lage ähnlich. Jede Veranstaltung mit nur einem Fünftel an Fans sei „ein Zuschussgeschäft, was wir auf Dauer nicht durchführen können“, sagt Frank Bohmann, Geschäftsführer der Deutschen Handball Liga. Zu etwa 80 Prozent finanzieren sich die Vereine durch Eintrittskarten. Auch die Proficlubs im Basketball, Volleyball und Eishockey können sich nicht recht über die 20-Prozent-Regelung freuen. Das reiche nicht zum Überleben, heißt es. Durch versprochene Corona-Soforthilfen vom Bund über 200 Millionen Euro können die Clubs in den Topligen aber bis zu 800 000 Euro erhalten.

In Baden-Württemberg ist die neue Verordnung noch gar nicht in Kraft

Die finanziellen Probleme sind das eine. Zahlreiche organisatorische Fragen sind weiter ungeklärt: Genaue Abstandsregelungen, Anfahrtskonzepte, Nutzung von Sanitäranlagen und vieles mehr. In Baden-Württemberg ist noch nicht einmal klar, wann die Verordnung in Kraft tritt. „So schnell wie möglich“, hieß es am Mittwoch aus dem Staatsministerium. Die Stadt Stuttgart teilte lediglich mit, sie werde die Konzepte der Vereine „genau anschauen“. „Zeitlich wird das für uns eine Herausforderung, es wird eine intensive Zeit bis dahin“, sagt Schweikardt mit Blick auf den Start der Bundesliga am 1. Oktober.

Und da wäre noch ein anderes Problem. Es betrifft die Amateursportvereine. Für sie bauen sich durch den Schulstart in dieser Woche weitere Hürden auf. Grund ist die neu in Kraft getretene Corona-Verordnung zum Schulbetrieb. Darin ist festgelegt, dass Turnhallen, die nach der Schulzeit von Vereinen zu Trainingszwecken genutzt werden, vorher und nachher gründlich gereinigt und desinfiziert werden müssen. Für die Hallen sind in aller Regel die Kommunen zuständig. Die sich wiederum nicht überall imstande sehen, den erhöhten Reinigungsbedarf zu leisten.

Bietigheim-Bissingen sperrt die Hallen zu

In Bietigheim-Bissingen etwa hat die Stadt beschlossen, sämtliche Schulturnhallen bis mindestens Ende September für die Vereine zu schließen. „Das Schulamt arbeitet bereits seit vergangener Woche mit Hochdruck daran, die Reinigung für alle gemeinsam genutzten Hallen zu organisieren. Dies ist realistisch im September aber nicht mehr umzusetzen“, heißt es in einem Schreiben des Sportamts an die Vereine. Mehr noch: Vor dem Hintergrund einer „dramatisch sich verschlechternden Haushaltslage“ will man den örtlichen Fußballern, Handballern und Turnern die zusätzlichen Reinigungskosten in Rechnung stellen. Am 25. September wird der Gemeinderat von Bietigheim-Bissingen darüber beraten.

Das Kultusministerium erklärte dazu auf Anfrage, dass der „Gesundheitsschutz Priorität behalten muss, wenn wir die Nutzung schulischer Räumlichkeiten für mehrere Zwecke ermöglichen“. Die Übernahme zusätzlicher Reinigungskosten sieht man angesichts zahlreicher Corona-Hilfspakete bei den Kommunen.

Noch scheint Bietigheim ein Einzelfall zu sein. Sollte er Schule machen, drohen auch andernorts neuer Streit ums Geld – und Hallenschließungen.