Boris Palmer hat sich noch nicht festgelegt, ob er bei der Oberbürgermeisterwahl wieder kandidieren will. Er könnte als unabhängiger Kandidat antreten. Foto: imago images//Ulmer Pressebildangetur

Ein plötzlicher Rückzug in der Tübinger Kreisschiedskommission der Grünen hat Folgen. Jetzt wird das Landesschiedsgericht über die Causa Palmer entscheiden.

Tübingen - Das Parteiausschlussverfahren gegen den Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer wird aufgrund des Rückzugs eines Mitglieds aus der dreiköpfigen Kreisschiedskommission Tübingen nun doch eine Ebene höher verhandelt. Das Landesschiedsgericht soll über den möglichen Rauswurf des Grünen-Politikers aus der Partei entscheiden. Wie die Kreisschiedskommission am Donnerstag mitteilte, sei eine kurzfristige Nachbesetzung nicht möglich. Deshalb habe gemäß der Satzung das Verfahren an das Landesschiedsgericht übergeben.

Palmer freut sich über die Wende

Für Palmer ist das eine gute Wende. „Das ist sachlich und politisch richtig und beschleunigt das Ganze“, sagt der Oberbürgermeister. Sein Anwalt Rezzo Schlauch habe bereits vor Monaten genau dies beantragt. „Das Landesschiedsgericht ist juristisch kompetent besetzt, während sich in der Tübinger Kommission keine Juristen finden.“ Außerdem sei das Parteiausschlussverfahren bei einem Landesparteitag beschlossen worden. Anlass waren die ständigen verbalen Provokationen Palmers, die für einige Grüne nicht mehr tragbar waren. Zumal im Herbst in Tübingen Oberbürgermeisterwahlen anstehen.