Zwei Polizisten sind nach dem tödlichen Einsatz in Mannheim angeklagt (Symbolbild). Foto: IMAGO/Maximilian Koch/IMAGO/Maximilian Koch

Ein Mann, der an paranoider Schizophrenie litt, starb im Mai bei einem Polizeieinsatz. Nun sind zwei Polizisten angeklagt. Was die Staatsanwaltschaft ihnen vorwirft.

Nach einem tödlichen Polizeieinsatz in Mannheim hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen zwei Polizisten erhoben. Einem Polizeioberkommissar wirft sie Körperverletzung im Amt mit Todesfolge sowie versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt vor. Ein Polizeihauptmeister wird der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen beschuldigt. Das Landgericht muss darüber entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Bis wann das geschieht, vermochte ein Sprecher zunächst nicht zu sagen. Zuerst hatte die „Rheinpfalz“ (Donnerstag) darüber berichtet.

Am 2. Mai dieses Jahres war der Mann, der an einer paranoiden Schizophrenie litt, nach einem Polizeieinsatz gestorben. Er sollte von Polizeibeamten wegen seines Gesundheitszustandes und Eigengefährdung in das Zentralinstituts für seelische Gesundheit Mannheim gebracht werden. Wie es in einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft heißt, setzten die Beamten Pfefferspray und später Faustschläge ein, um den Mann festzunehmen.

„Insbesondere durch die lange und ungünstige Fixierung auf dem Bauch und eine Blockierung der oberen Atemwege durch eingeatmetes Blut litt der 47-Jährige unter Sauerstoffmangel“, erklärte die Staatsanwaltschaft in einer Pressemitteilung. Der Mann verlor durch eine darauf beruhende Stoffwechselentgleisung schließlich das Bewusstsein und verstarb letztlich trotz Reanimationsmaßnahmen um 13:44 Uhr im Krankenhaus.

Faustschläge und Pfefferspray-Einsatz sei nicht gerechtfertigt gewesen

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sollen weder der Einsatz des Pfeffersprays noch die insgesamt Schläge nach polizeirechtlichen oder sonstigen Vorschriften gerechtfertigt gewesen sein, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Das Polizeipräsidium Mannheim teilte mit, dass der Polizeioberkommissar aufgrund der Anklage weiter suspendiert bleibe. Die Suspendierung des Polizeihauptmeisters werde aufgehoben. Er werde bis auf Weiteres im Innendienst innerhalb des Präsidiums eingesetzt.