Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Arzt aus dem Landkreis Tübingen (Symbolbild). Foto: dpa/Patrick Seeger

Einem Arzt im Landkreis Tübingen wird vorgeworfen, seinen Corona-Patienten ein bedenkliches Mittel verabreicht zu haben. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Was über den Fall bislang bekannt ist.

Ein Arzt soll Patienten Chlordioxidlösungen zur Einnahme gegen Corona-Erkrankungen verabreicht haben, obwohl diese seit 2015 als bedenkliche Arzneimittel eingestuft werden. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft nach eigenen Angaben gegen den Arzt aus dem Landkreis Tübingen wegen des mutmaßlichen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz. „Die Ermittlungen kamen nach Hinweisen von Zeugen an die Ärztekammer und das Regierungspräsidium ins Rollen“, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen am Montag. In diesem Zusammenhang seien auch Räume durchsucht und Beweismittel sichergestellt worden. Laut Staatsanwaltschaft hat sich der Beschuldigte bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Nach bisherigen Erkenntnissen sei zudem die Praxis weiterhin geöffnet.