Derzeit werden die Fahrverbotsschilder aufgestellt. Foto: dpa/Marijan Murat

In diesem Jahr verhandelt das Gericht nicht mehr die Klage des Landes zu den Euro-5-Dieselfahrverboten in Stuttgart. Es gebe zu viele andere Verfahren auf der Warteliste.

Stuttgart - Die Klage des Landes zu den Euro-5-Dieselfahrverboten in Stuttgart wird voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr entschieden. Das teilt das Verwaltungsgericht auf Anfrage mit. Das Land hatte in einem Eilverfahren versucht, weitere Zwangsvollstreckungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu verhindern, war aber gescheitert. Mit den Vollstreckungen will die DUH das gerichtlich 2018 entschiedene Fahrverbot durchsetzen. Inzwischen werden Verbotsschilder für Euro 5 aufgestellt, die Aufstellung soll Anfang September abgeschlossen sein, von dann an würde das Verbot gelten.

Dieselfahrverbot muss nicht Ultima Ration sein

Die Richter haben aber auch deutlich gemacht, dass das 2018 vom Bundesverwaltungsgericht bestätigte Dieselfahrverbot nicht die Ultima Ratio sein müsse. Wenn das Land andere Mittel finde, um den EU-Jahresgrenzwert (40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft) einzuhalten, könnten diese eingesetzt werden. Das Land habe dazu aber keine Nachweise vorgelegt.

Einen Termin für eine Verhandlung in der Hauptsache gebe es bisher nicht, damit sei 2020 eher nicht zu rechnen, es gebe viele Verfahren auf der Warteliste, so ein Sprecher. Die Umwelthilfe hat das Land nach der Eilentscheidung laut DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass das Euro-5-Dieselfahrverbot unverzüglich in der Fläche eingeführt werde. Anlass seien Äußerungen von Innenminister Thomas Strobl, die Resch so versteht, dass Verstöße gegen das Verbot nicht geahndet werden sollen. „Wir wollen eine zeitnahe Aufklärung, sonst werden wir die nächste Vollstreckung beantragen“, so Resch.