Heinrich Fiechtner liebt öffentlichkeitswirksame Auftritte: Hier wird er aus dem Sitzungssaal des Landtags geschleppt. Foto: dpa/Marijan Murat

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob der Ex-Abgeordnete in seinem Schlusswort vor dem Amtsgericht Beleidigungen ausgestoßen hat.

Während der ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete und Ex-Stadtrat im Stuttgarter Gemeinderat, Heinrich Fiechtner, seinem Urteil wegen diverser Verstöße gegen die Rechtsordnung am Freitag, 3. März, vor dem Amtsgericht entgegensieht, hat ihn die Staatsanwaltschaft erneut ins Visier genommen: Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte ein Sprecher, es werde geprüft, „ob erneut ein Ermittlungsverfahren gegen den Angeklagten eingeleitet“ werde.

Schlusswort zum Rundumschlag genutzt

Hintergrund sind zahlreiche verbale Angriffe in seinem Schlusswort bei der Verhandlung am vergangenen Montag an die Adresse der Staatsanwältin und an die Richterin, die den Tatbestand der Beleidigung erfüllen könnten. Im Prozess geht es um unerlaubtes Filmen von Polizeibeamten und Veröffentlichung im Internet, Verstöße bei Versammlungen, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und zahlreiche Beleidigungen.

Seinen Auftritt, in dem er wie sein Anwalt Reinhard Löffler einen Freispruch forderte, beendete er mit dem Absingen der Nationalhymne. Nachdem seine Sympathisanten in das Lied eingestimmt hatten, wurden sie des Saales verwiesen. Die Verwaltung teilt mit, sie sei auch auf einen erneuten Aufmarsch von Anhängern verschiedenster Verschwörungstheorien vorbereitet. Die Aufhebung der letzten Coronabeschränkungen kommt den Freunden Fiechtners entgegen: Alle Plätze im Zuschauerraum dürfen jetzt auch wieder legal besetzt werden.

Staatsanwältin hofft auf Einsicht

Die Staatsanwaltschaft kam in der Addition der Einzelstrafen auf 28 Monate Haft. Letztlich forderte sie 15 Monate auf Bewährung und 12 000 Euro Geldstrafe. Zugunsten des Angeklagten wertete die Anklägerin, dass die Taten lange zurückliegen (von März 2019 bis November 2021), Fiechtner bisher straffrei sei und teils planlos agiert habe. Hauptmotiv sei der Hang zur Provokation, er verstoße bewusst gegen die Rechtsordnung. Die Strafe solle den Angeklagten zur Einsicht bringen, wünscht sie sich, und deshalb zur Bewährung ausgesetzt werden.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft teilte mit, die neuerlichen Einlassungen hätten nicht zur Folge, dass man das geforderte Strafmaß sofort erhöhen könnte. Sie könnten aber einen neuen Strafbefehl nach sich ziehen mit der denkbaren Konsequenz einer dann neuen höheren Gesamtstrafe.