Umweltministerin Steffi Lemke bringt ein Tempolimit ins Spiel. (Symbolbild) Foto: dpa/Bernd Weißbrod

Der Verkehr ist ein Sorgenkind bei den Klimaschutzzielen. Ginge es nach der Umweltministerin, müsste es weitere Maßnahmen geben, wenn die bisherigen nicht wirken - zum Beispiel ein Tempolimit. Die FDP reagiert erwartbar empört.

Mit ihrem Vorstoß zu einem Tempolimit auf deutschen Autobahnen hat Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) eine erneute Debatte zu dem Thema entfacht. Der Koalitionspartner FDP kritisierte dies als „dreist“. „Ich würde mir von Frau Lemke wünschen, dass wir zügig das Klimaschutzgesetz reformieren. Dann müssen wir auch nicht länger über symbolische Maßnahmen diskutieren“, sagte Christian Dürr, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion, der Deutschen Presse-Agentur. „Die Wirkung eines Tempolimits ist so gering, dass wir der Klimaneutralität damit keinen Schritt näher kämen.“

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad lud die Umweltministerin ein, über wirksamen Klimaschutz zu reden. „Nahezu täglich grüßt ein neuer Tempolimit-Vorschlag aus Reihen der Grünen“, sagte Konrad. „Das ist nicht nur dreist, weil es im Koalitionsvertrag ausgeschlossen ist, sondern ändert auch nichts daran, dass die überschaubare Klimawirkung eines Tempolimits eher zu vernachlässigen ist.“

Die Umweltministerin hatte zuvor im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur mehr Anstrengungen für Klimaschutzmaßnahmen im Verkehr gefordert und dazu ein Tempolimit auf Autobahnen ins Spiel gebracht. Ein Tempolimit könne einen wesentlichen Beitrag für den Klimaschutz leisten, sagte Lemke.

Nach Berechnungen des Umweltbundesamts würde ein bundesweites, generelles Tempolimit von 120 Kilometern pro Stunde auf Autobahnen die gesamten CO2-Emissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen um rund 2,7 Prozent senken. Bei einem Tempolimit von 100 km/h läge die Minderung sogar bei fast sechs Prozent.

Die Umweltministerin sagte, die Bundesregierung habe sich ehrgeizige Ziele beim Ausbau der Elektromobilität vorgenommen. „Aber das allein wird nicht reichen, um die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. Und wenn eine Klimaschutzmaßnahme nicht schnell genug umgesetzt werden kann, dann erhöht das zwangsläufig den Druck auf andere. Die Klimakrise wird nicht mit sich verhandeln lassen.“

Vor allem die FDP lehnt ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ab

Ein Tempolimit für mehr Klimaschutz hätten auch ihre Vorgängerinnen von der SPD bereits vertreten, so Lemke. Auch Niedersachsens Landesregierung würde die Einführung eines Tempolimits auf den Autobahnen begrüßen. „Wir können uns das gut vorstellen“, sagte eine Sprecherin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) in Hannover. Sie betonte allerdings, dass dies in der Zuständigkeit der Bundesregierung liege.

Doch auf Bundesebene lehnt vor allem der Koalitionspartner FDP ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen ab. Und auch im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es: „Ein generelles Tempolimit wird es nicht geben.“

Dabei gilt der Verkehr als ein Sorgenkind, wenn es um Klimaziele geht: In dem Sektor wurden gesetzliche Vorgaben zur CO2-Einsparung für das Jahr 2022 verfehlt. Die Emissionen stiegen im Vergleich zum Vorjahr leicht an. Eigentlich müsste Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) bis Mitte Juli ein Sofortprogramm vorlegen - wenn bis dahin nicht das neue Klimaschutzgesetz gilt.

Die Spitzen der Ampel-Koalition hatten eine Reform des Klimaschutzgesetzes vereinbart. Bisher müssen einzelne Minister jedes Jahr ein Sofortprogramm vorlegen, wenn Klimaziele in ihrer Verantwortung verfehlt werden. Künftig soll laut Beschlusspapier des Koalitionsausschusses die Bundesregierung insgesamt nachsteuern, „auf Basis der Vorschläge“ der hauptsächlich verantwortlichen Ministerien - falls sich in zwei aufeinanderfolgenden Jahren abzeichnet, dass das Klimaziel für 2030 nicht erreicht wird.

Lemke sagte: „Jetzt kommt es auf die konkrete Ausgestaltung der Novelle des Klimaschutzgesetzes an. Es nützt ja nichts, wenn das Gesetz und seine Ziele keine praktischen Folgen haben. Deshalb bleibt - solange das bisherige Klimaschutzgesetz in Kraft ist - auch die Verpflichtung bestehen, dass bei Nicht-Erreichen der jährlichen Klimaschutzziele das zuständige Ministerium bis zum 15. Juli ein Sofortprogramm vorlegen muss.“