Das Thema Sterbehilfe beschäftigt die Gerichte seit Jahren (Symbolbild). Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Ein Arzt, der in drei Fällen Sterbehilfe geleistet hat, kann sich dabei nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Die Hintergründe.

Ein Arzt, der in drei Fällen Sterbehilfe geleistet hat, kann sich dabei nicht auf die Meinungsfreiheit berufen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg zu einem Fall aus Dänemark, wo der Mann zu einer Haftstrafe verurteilt worden war. Er hatte argumentiert, nur Informationen über den Suizid verbreitet zu haben. Zwei der Betroffenen starben, eine Person überlebte.

Der Arzt ist Gründer einer Organisation für Sterbehilfe. In diesem Rahmen veröffentlichte er im Internet einen Ratgeber zur Selbsttötung, wie der Gerichtshof für Menschenrechte erläuterte. Darin seien unter anderem geeignete Arzneien und ihre Dosen angegeben worden.

Gründe für die Verurteilung laut Gericht legitim

Zudem verschrieb der Arzt zwei Personen, deren Suizidabsichten er kannte, ein bestimmtes Medikament, und riet einer dritten, sich neben der Einnahme einer Überdosis von Medikamenten eine Plastiktüte über den Kopf zu ziehen. Zwei starben, eine Person überlebte und erlangte, so der Gerichtshof, auch ihre geistige Gesundheit wieder. Die dänischen Gerichte verurteilten den Arzt zu 60 Tagen Haft.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte daran nichts auszusetzen. Er machte unter anderem geltend, dass Hilfe zur Selbsttötung in Dänemark illegal sei und die Europäische Menschenrechtskonvention kein Recht auf assistierte Selbsttötung umfasse. Der Arzt sei auch nicht aufgrund der - in Dänemark legalen - allgemeinen Verbreitung der Informationen zum Suizid verurteilt worden, sondern wegen der konkreten drei Fälle. Die Gründe für die Verurteilung, nämlich Schutz der Gesundheit und Moral und der Rechte anderer, seien legitim.