Der Streit zwischen der EU und Astrazeneca geht in die nächste Runde. Foto: dpa/Robert Michael

Der Gerichtstermin im Streit zwischen der EU und Astrazeneca ist für den 26. Mai anberaumt. Das legte das von der EU-Kommission angerufene Zivilgericht erster Instanz in Brüssel am Mittwoch fest.

Brüssel - Im Rechtsstreit der Europäischen Union mit Astrazeneca über gekürzte Impfstofflieferungen beginnt am 26. Mai die Gerichtsverhandlung. Dies legte das von der EU-Kommission angerufene Zivilgericht erster Instanz in Brüssel am Mittwoch fest. Beide Seiten sollen sich einen ganzen Tag lang zu dem Streit äußern, meldete die Nachrichtenagentur Belga. Denkbar sei ein weiterer Verhandlungstag.

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Die EU-Kommission hatte den britisch-schwedischen Konzern verklagt, weil dieser der EU viel weniger Corona-Impfstoff geliefert hat als vertraglich vereinbart. Im ersten Quartal gingen nur 30 Millionen statt 120 Millionen Impfdosen an die 27 Staaten. Für das zweite Quartal werden anstelle der vereinbarten 180 Millionen nur 70 Millionen Dosen erwartet.

Weniger Lieferprobleme in Großbritannien

Aus Sicht der EU-Kommission verstößt der Hersteller damit gegen einen Rahmenvertrag vom August 2020. Das Unternehmen hält die Klage für unbegründet. Der Vertrag enthält die umstrittene Klausel, die Firma müsse „best reasonable efforts“ zur Erfüllung der Zusagen unternehmen - zu deutsch in etwa „alle vernünftigen Anstrengungen“. Astrazeneca argumentiert, das habe man eingehalten; die EU-Kommission sieht das anders.

Der zweite Knackpunkt: Astrazeneca sichert im Vertrag zu, dass keine anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten der Erfüllung entgegenstehen. Die EU-Kommission wirft dem Unternehmen jedoch vor, einen Vertrag mit Großbritannien bevorzugt bedient zu haben. Großbritannien war von Astrazeneca-Lieferproblemen weniger betroffen.