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Anfang Februar will die Stadt Esslingen den im Zuge der Buslinie 109 erforderlichen versenkbaren Poller in der Tiroler Straße setzen. Durchfahren kann künftig nur, wer einen Transponder beantragt.

Uhlbach E nde März muss die Stadt Esslingen wegen der Kanalarbeiten die Geiselbachstraße – die Nabelschnur für die Stadtteile Rüdern, Sulzgries, Krummenacker und Neckarhalde (RSNK) hinunter ins Tal – für etwa 15 Monate kappen. Betroffen von dieser Sperrung ist auch die Buslinie 109 der Esslinger Verkehrsbetriebe (SVE), die eigentlich von Rüdern zum Bahnhof nach Esslingen fährt. Um den Bewohnern der betroffenen Stadtteile dennoch eine schnelle Anbindung an die S-Bahn zu ermöglichen, wird die Buslinie während der Bauzeit über Uhlbach zum Obertürkheimer Bahnhof umgeleitet.

Um Schleichverkehr über die bislang für den Durchfahrtsverkehr gesperrte Tiroler Straße zu verhindern, wird die Stadt Esslingen – auf Druck der Uhlbacher hin – rund 80 Zentimeter hohe Poller an der Markungsgrenze zu Stuttgart setzen: mehrere fest am Straßenrand installierte, um die Fahrbahn zu verengen, und einen per Funksteuerung versenkbaren in der Straßenmitte. Ein konkreter Termin, wann die Poller aufgestellt werden, stehe noch nicht fest, heißt es im Esslinger Rathaus. „Voraussichtlich werden sie Anfang Februar installiert“, teilt ein Sprecher der Stadt mit. Zudem müssten auch Hinweisschilder und eine Beleuchtung montiert werden. Alles in allem investiert die Nachbarkommune 40 000 Euro in diese Maßnahme, die dauerhaft – also „über die Sperrung der Geiselbachstraße hinaus“ – Bestand haben soll.

Der hydraulisch bewegliche Poller lässt sich mittels eines sogenannten Transponders im Boden versenken. Mit diesen kleinen Funkgeräten werden jedoch nicht nur die Fahrer der Buslinie 109 ausgestattet, um sich den Weg freizumachen. „Alle, die eine Durchfahrtsgenehmigung haben, erhalten einen solchen Transponder“, erklärt der Sprecher der Esslinger Verwaltung. Dieser werde einmalig kostenfrei durch die jeweils zuständige Stadt ausgeben. Durchfahrtsgenehmigungen könnten Eigentümer und Pächter eines Grundstücks auf der jeweils anderen Seite der Abschrankung erhalten, welches durch den Poller nicht mehr erreichbar wäre – allerdings beschränke sich das Berechtigungsgebiet lediglich „auf die nächstliegenden Flächen“, so der Esslinger Sprecher. Für die Vergabe der Genehmigung sei jeweils die Stadt, auf deren Gemarkung das Grundstück liegt, zuständig. Stuttgarter müssten sich also an die Esslinger Verwaltung wenden, Esslinger an die Stuttgarter. Noch unklar ist, ob landwirtschaftliche Betriebe mehr als nur einen Transponder erhalten.

Wie viele Fernbedienungen künftig im Umlauf sein werden, lässt sich nicht abschätzen. Dem Missbrauch der Geräte soll ein Riegel vorgeschoben werden: Um die Weitergabe der Transponder an Unberechtigte zu verhindern, seien stichprobenartige Kontrollen auf beiden Gemarkungen vorgesehen, heißt es.