Glühwein aus dem Holzfass-Wagen ist vor der Alten Kanzlei erlaubt. Foto: Mikolaj

Beim Ersatz-Weihnachtsmarkt, dem Adventszauber in der Stuttgarter City, ist Glühwein verboten. Wirte umliegender Gaststätten bieten das Heißgetränk zum Mitnehmen an. Warum dürfen die anderen, was anderen untersagt ist?

Stuttgart - Wie gefährlich sind die beliebten Heißmacher des Winters? Den Schaustellern, von denen die meisten seit März ohne Arbeit sind, will die Stadt Stuttgart helfen und hat deshalb den Adventszauber für sie erfunden. So nennt sich der Ersatz für den Weihnachtsmarkt, der aus den bekannten Gründen in diesem Jahr ausfallen muss. Am Donnerstag ging’s los. 33 Buden, die weit auseinander stehen, sind genehmigt worden – aber keine mit Glühwein oder Bratwurst. Bei alkoholischen Getränken, so befürchtet man im Ordnungsamt, werden viele Menschen nachlässig, stehen womöglich damit so dicht beieinander, dass es das Coronavirus leicht beim Anstecken hat.

Es gibt auch „Hot Hugo“, „Hot Aperol“ und „Hot Jacky“

Trotz des Glühweinverbots für die Buden ist das saisonale Nationalgetränk nicht aus der City verschwunden. Allein am Schlossplatz gibt es fünf Stationen, wo Glühwein to go verkauft wird – oder „Hot Hugo“, „Hot Aperol“ und „Hot Jacky“. Ob unter der Treppe des Schlossplatzes, vor dem Kunstmuseum, im Königsbau oder in einem fassähnlichen Stand an der Alten Kanzlei – zum Preis zwischen drei und vier Euro gibt’s Heißes mit Prozenten reichlich. Mark Roschmann, der Präsident des Schaustellerverbandes, will nicht, dass man den Gastronomen, die ebenfalls in Not sind, das Geschäft mit erhitztem Wein, in dem außer Zimt und Zucker wohl auch Glücksstoffe drin sind, verbietet. Aber er sagt auch, dass man „nicht mit zweierlei Maß“ messen dürfe.

Was die Stadt zum Glühwein-Verkauf der Wirte sagt

Der Schaustellerpräsident fürchtet, dass „diese Ungleichbehandlung“ Folgen haben könnte. „Einige Gastro-Verkaufsstände halten sich nicht so streng an Hygienevorschriften“, hat Roschmann beobachtet, „wenn es dadurch zu noch weiter steigenden Infektionszahlen kommt, trifft es alle, auch die glühweinlosen Schausteller, die womöglich ihre Hütten dann schließen müssen.“

Rathaussprecherin Jasmin Bühler verweist auf die „aktuelle Corona-Verordnung des Landes, die den Betrieb des Gastgewerbes mit Ausnahme des Außer-Haus-Verkaufs sowie Abhol- und Lieferdienste“ untersage. Damit Wirte zumindest teilweise noch arbeiten und verdienen könnten, sei der Take-away-Service für diese wichtig. „Auf dieser Grundlage verkaufen aktuell einige gastronomische Betriebe auch Glühwein zum Mitnehmen“, sagt die Sprecherin. Rechtlich anders verhalte es sich bei den Weihnachtsständen mit Glühweinausschank, die in der Vergangenheit einen Ausschank zum Verzehr an Ort und Stelle vorsahen, was derzeit nicht möglich sei.

„Selbst wenn man dieses Konzept ändern würde, bräuchten die Betreiber für den Alkoholausschank eine gesonderte Konzession, das heißt eine Gestattung“, erklärt Jasmin Bühler, „diese ist ohne den Anlass einer Veranstaltung allerdings schon rechtlich ausgeschlossen.“ Darüber hinaus könnte dies „aus infektiologischen Gründen“ derzeit auch gar nicht erteilt werden.

„Nur ein Tropfen auf dem heißen Stein“

Den dicken Reibach mit dem Glühwein to go machen die Wirte aber nicht, wie einer von ihnen betont. „Es ist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, sagt der Wirt, „wenn man bedenkt, was uns an Einnahmen wegbrechen.“ Mit Kontrollen der Ordnungsbehörde rechnet der Gastronom. „Wir dürfen keine Stehstände aufstellen“, sagt er, „und müssen dafür sorgen, dass unsere Kunden mit dem Becher das Weite suchen.“