Die Polizei kann im September 2023 fast alle an den Krawallen Beteiligten festsetzen. Foto: red/Schumacher (Archiv)

Das Stuttgarter Landgericht hat die Berufung eines Mannes gegen ein Urteil des Amtsgerichts Bad Cannstatt verworfen. Er war an den Krawallen beim Römerkastell beteiligt.

Für die Verletzungen von vier Polizisten hat erst das Amtsgericht Bad Cannstatt, nun auch das Stuttgarter Landgericht einen 30-jährigen Eritreer für schuldig befunden. Im Berufungsverfahren bestätigte die 42. Strafkammer die hohe Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten, zu der der Mann bereits am Amtsgericht Bad Cannstatt verurteilt worden war, indem sie die Berufung des Mannes verwarf. Die Tatvorwürfe lauteten besonders schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung.

Die Kammer ordnete in ihrer Urteilsbegründung die Ausschreitungen am Römerkastell im September 2023 als „beispiellosen Gewaltausbruch gegen die Polizei ein“. Denn die eigentliche Veranstaltung, gegen die sich der Groll der aus Eritrea stammenden Regimegegner wandte, sollte erst eine Stunde später beginnen.

In einer Halle beim Römerkastell in Bad Cannstatt wurde Mitte September 2023 eine eritreische Veranstaltung angeboten. Die Kritiker dieses als Seminar angekündigten Nachmittags nennen die Veranstaltenden regierungsnah. Draußen versammelten sich bis zu 200 Kritiker des autoritären Regimes in Eritrea. Da tags zuvor eine Demo abgesagt worden war, kam die Polizei zunächst mit einem geringen Kräfteaufgebot zum Römerkastelle. Erst als die Randalierer anfingen, die Beamtinnen und Beamten mit Gegenständen und mitgebrachten Stangen zu bewerfen und attackieren, rückte Verstärkung nach. Da die Polizei ursprünglich nur damit gerechnet hatte, den Eingang der Veranstaltungshalle zu bewachen, waren anfangs auch nur Einsatzkräfte ohne eine besondere Schutzausrüstung anwesend. Die Polizei sah sich im Verlauf des Nachmittags rund 200 Randalierern gegenüber.

Der Angeklagte war bei der Ausschreitung gefilmt worden. Die Kammer erkannte ihn nach ihrer Ansicht zweifelsfrei wieder, teilt der Gerichtssprecher Timur Lutfullin mit. Auch ein Super-Recogniser der Polizei sagte als Zeuge aus. Diese haben die spezielle Fähigkeit, Personen wiederzuerkennen, auch wenn sie nur ein Foto gesehen haben oder ihnen nur kurz begegnet sind.

Die Polizei war nach den Krawallen kritisiert worden, weil kurze Zeit zuvor im hessischen Gießen bei einer eritreischen Kulturveranstaltung ebenfalls gewaltsame Ausschreitungen vorgefallen waren. In Stuttgart waren auch Personen beteiligt, die bereits in Gießen dabei gewesen waren. Weitere ähnliche Veranstaltungen wurden mit größerem Polizeiaufgebot begleitet.