Der Erzbischof Stephan Burger sieht die moralische Verantwortung für die Kündigung nicht bei der Kirche. Foto: dpa/Uli Deck

Eine Erzieherin in einem katholischen Kindergarten im Ortenaukreis begeht für den Erzbischof einen „Loyalitätsverstoß“.

Freiburg - Der Wechsel von der römisch-katholischen zur altkatholischen Kirche soll die Erzieherin Renate Delakowitz in Friesenheim (Ortenaukreis) ihren Job kosten. Die Betreiberin des Kindergartens St. Elisabeth im Ortsteil Oberschopfheim hat der langjährigen und von Kindern und Eltern geschätzten Erzieherin gekündigt – weil der Austritt aus der römisch-katholischen Kirche „ein Verstoß gegen die Loyalitätsobliegenheiten“ sei, argumentiert Stephan Burger, Erzbischof der Diözese Freiburg.

Burger, der vor seiner Berufung zum Erzbischof im Jahr 2014 Chefjurist der Diözese war, beruft sich dabei auf die „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“. Diese war von der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen am 27. April 2015 beschlossen worden. Der Artikel 5 dieses Regelwerks sanktioniert in der Tat den Austritt aus der katholischen Kirche als „schwerwiegenden Loyalitätsverstoß“.

Die Elternvertreter sind „sehr enttäuscht“

Von einer Kündigung könne nur abgesehen werden, „wenn schwerwiegende Gründe des Einzelfalles“ dagegensprächen. Das, so der Erzbischof, sei in diesem Fall nicht gegeben. Zudem habe die Erzieherin gewusst, was ihr bei einem Austritt drohe. Deshalb sei es „nicht wirklich fair“, die moralische Verantwortung für die Kündigung der Kirche anzulasten, heißt es in einer Antwort der Kirchenleitung.

Die schroffe Reaktion aus Freiburg hat die Elternvertreter des Friesenheimer Kindergartens geradezu schockiert. Elternbeirat Marc Gißler ringt am Telefon hörbar um Fassung. „Sehr enttäuscht“ seien er und die anderen Eltern über die Antwort der Diözese. „Die Kündigung verunsichert die ganze Kitagemeinschaft“, hatte der Elternbeirat Burger geschrieben: „Uns als Eltern wird es nicht gelingen, unseren Kindern glaubhaft zu vermitteln, was die Hintergründe dieser Kündigung sind.“ Auch der Gemeinderat hat die Kündigung mehrheitlich missbilligt. „In Zukunft erwarten wir“, heißt es im Beschluss, „dass bei Kündigungsabsichten von Mitarbeitenden die Verwaltung der Gemeinde Friesenheim rechtzeitig informiert und konsultiert wird.“

Austreten und anderswo eintreten geht nicht

Rechtlich verpflichtet ist die Kirche dazu nicht. Zwar trägt die Kommune 92 Prozent der Betriebskosten des Kindergartens, eine Mitbestimmung bei Personalangelegenheiten in dem katholischen Kindergarten ist damit aber nicht verbunden, erklärte der Bürgermeister Erik Weide. Dass der Freiburger Erzbischof den Wechsel von einer zur einer anderen Kirche als Verrat bestraft, stößt auf massives Unverständnis, weil Burger zugleich einräumt, dass sehr wohl Mitglieder anderer Mitgliedskirchen der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) – dazu gehören auch die Altkatholiken und die evangelische Kirche – in Einrichtungen der Erzdiözese arbeiten dürfen. Nur austreten und anderswo eintreten, das gehe nicht. „Wer austritt, macht deutlich, dass er mit dieser Kirche nichts mehr zu tun haben will – nur weiter dort arbeiten“, präzisiert Pressesprecher Michael Hertl das Bischofswort.

„Die Kirche schädigt damit nicht nur die Kinder und Eltern, sondern auch sich selbst“, sagt Elternvertreter Gißler. An der christlichen Grundhaltung der Erzieherin gebe es auch nach dem Wechsel zu den Altkatholischen, bei denen die Unfehlbarkeit des Papstes nicht, die Weihe von Frauen hingegen akzeptiert wird, keine Zweifel. Dennoch wird die Friesenheimer Kitatür für sie ab dem 1. Oktober wohl verschlossen, die Stelle ist neu ausgeschrieben. Möglicherweise steht der Kirche ein Kündigungsschutzprozess ins Haus. „Die Erfolgsaussichten wären nicht schlecht“, meint der südbadische Verdi-Chef Reiner Geis: „Die Kirche bezieht sich auf ein jahrhundertealtes Sonderrecht, das durch die europäische Rechtsprechung längst überholt ist.“