Das neuartige Überholverbotsschild steht seit Freitag an der Böblinger Straße Foto: Thomas Hörner/Stadt Stuttgart

Einfach überholen durfte man Radfahrer an den engen Stellen der Böblinger Straße schon vorher nicht. Das wusste aber kaum jemand. Jetzt hat die Stadt neuartige Verbotsschilder aufstellen lassen.

Stuttgart - Auf den ersten Blick erinnert das Schild an eine Bruchrechnung, die man sich früher ins Matheheft notierte. Tatsächlich aber soll „StVO VZ 277.1“, so der technische Name, geteilte Meinungen auf der Böblinger Straße zwischen der Engelboldstraße und Waldeck in Zukunft verhindern: Das Überholen von Fahrradfahrern und Krafträdern ist hier für Autofahrer verboten. Um das zu verdeutlichen, stellte die Stadt am Freitag das neue Verbotsschild auf.

Erlaubt war das Überholen schon vorher nicht, nur wusste das bis dahin scheinbar niemand. Rad- und Autofahrspur sind in dem Abschnitt durch eine gestrichelte Linie getrennt, die zum Irrglauben vieler eben kein Freifahrtschein zum Vorbeifahren ist. Vielmehr bedeutet sie, dass Autos auf der schmalen Straße die Fahrradspur zwar mitnutzen dürfen, allerdings nur so lange keine Radfahrer unterwegs sind. Im letzteren Fall gilt die Devise: Überholen verboten.

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Als die Polizei im vergangenen Jahr an der Böblinger Straße kontrollierte, erwischte sie in kurzer Zeit 23 überholende Autofahrer. Da sie also offensichtlich „die Situation falsch einschätzen, wird nun das Überholverbot von Fahrrädern und Krafträdern mit dem neuen Verkehrszeichen verdeutlicht“, schreibt die Stadt Stuttgart in einer Pressemitteilung. Eingeführt wurde das neue Zeichen mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung im April 2020. Sie regelt auch den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Radfahren innerorts. Bei Unterschreitung droht ein Bußgeld von 70 Euro.

Freude bei Fahrradlobbyisten

Dass die Stadt das Schild erst jetzt aufstellt, hatte laut Sprecher Oliver Hillinger mit Unstimmigkeiten zwischen Ländern und Bundesverkehrsministerium bei der Umsetzung der Novelle zu tun. Die entsprechende Verwaltungsvorschrift hätte dadurch erst im Herbst 2021 veröffentlicht werden können. „Die Stadt hat das Aufstellen der Schilder nach Veröffentlichung der Verwaltungsvorschrift zeitnah in die Wege geleitet.“ Es gebe nun Überlegungen, das Verbotsschild auch im ähnlich beengten Schwabtunnel aufzustellen.

Beim Kreisverband Stuttgart des Allgemeinen Deutschen-Fahrrad-Clubs (ADFC) zeigt man sich derweil schon über den kleinen Fortschritt an der Böblinger Straße begeistert. Ein Verkehrsschild zum Schutz von Radfahrern forderte man dort schon längere Zeit. Entsprechend groß war die Vorfreude bereits in einem Tweet am Vortag: „Endlich! Morgen ist das neue #Überholverbotsschild in der Kaltentaler Abfahrt“.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.boeblinger-strasse-in-stuttgart-kaltental-verwirrung-um-ueberholverbot-von-fahrradfahrern.cd32a83e-e9f6-4582-b657-15ae1dbb5d40.html