Erhalten Eheleute die Energiepauschale doppelt? Foto: Dueringerto / shutterstock.com

Anders als Arbeitnehmer haben Rentner die Energiepauschale noch nicht erhalten. Ob die 300 Euro pro Haushalt oder Person ausgezahlt werden, lesen Sie hier.

Pro Haushalt oder Person?

Die Energiepauschale für Rentner wird pro Person ausgezahlt. Wichtig ist nur, dass ein Rentenanspruch besteht. Wer eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte erhält, hat automatisch Anspruch auf die Energiepauschale. Der Staat unterscheidet hierbei nicht nach Haushaltszusammensetzung. Im Falle eines Ehepaars erhalten also beide Teile die Energiepauschale, wenn auch beide eine Rente beziehen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Die Hauptsache ist, dass zum Stichtag am 01. Dezember eine Rente bezogen wird.

Wie und wann wird das Geld ausgezahlt?

Die Energiepauschale wird direkt von den Rentenzahlstellen zwischen dem 01. und 15. Dezember überwiesen. Ein Antrag muss nicht gestellt werden. Wer jedoch Ende Dezember erstmals eine Rente bezieht, erhält die Energiepauschale laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales erst zum zweiten Auszahlungstermin Anfang 2023.

Muss das Geld versteuert werden?

Die Energiepauschale wird als Bruttoertrag überwiesen und muss demnach versteuert werden. Wer über dem Grundfreibetrag für 2022 liegt, zahlt seinen persönlichen Einkommenssteuersatz auf die 300 Euro. Weitere Informationen zur Besteuerung der Energiepauschale für Rentner finden Sie in unserem Artikel: „Wie müssen Rentner die Energiepauschale versteuern?“.