Nach den Bund-Länder-Beratungen hatten Kanzler Olaf Scholz (SPD, vorne rechts), Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD, vorne links) und NRW-Regierungschef Hendrik Wüst (CDU, Mitte) noch nicht viel zu verkünden. Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

Bis wirklich fest steht, wie Haushalte und Unternehmen entlastet werden, dürften noch mehrere Wochen vergehen. Der Druck auf Bund und Länder steigt.

Außer Spesen nichts gewesen: Das Treffen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Länder-Ministerpräsidenten hat kaum konkrete Ergebnisse gebracht. Noch immer ist unklar, wie die geplante Energiepreisbremse funktionieren soll und wie die Kosten für die Entlastung der Verbraucher aufgeteilt werden. Scholz sprach am späten Dienstagabend zwar davon, dass die Gespräche „konstruktiv“ gewesen seien. Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) hingegen lastete dem Kanzler an, die Bürger verunsichert zurückzulassen. Immerhin zeichnet sich jetzt so etwas wie ein Fahrplan für das weitere Vorgehen ab. Ein Überblick.

Kommendes Wochenende Der 8. und der 9. Oktober sind entscheidende Daten im Ringen um eine spürbare Entlastung der Haushalte und Unternehmen. Dann will nämlich die Expertenkommission, die ein Modell für die geplante Gaspreisbremse erarbeiten soll, in Klausur gehen und der Politik einen „belastbaren Vorschlag“ unterbreiten. So haben es die drei Vorsitzenden des Gremiums – die Wirtschaftsweise Veronika Grimm, Industriepräsident Siegfried Russwurm sowie der Chef der Gewerkschaft IG BCE, Michael Vassiliadis, angekündigt. Erst wenn hier Klarheit über die konkrete Ausgestaltung der Gaspreisbremse herrscht, können Bund und Länder ihre offenen Finanzfragen klären. Die Ampel-Koalition hatte Anfang September ein drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Es hat einen Umfang von 65 Milliarden Euro, wovon die Länder 19 Milliarden übernehmen sollen. Unter anderem geht es um Anpassungen im Steuertarif sowie um Einmalzahlungen an Rentner und Studenten. Unabhängig davon fordern die Länder mehr Geld für den Nahverkehr, Krankenhäuser und die Aufnahme von Flüchtlingen. Die Gaspreisbremse und die weitere Unterstützung von Unternehmen wiederum soll aus dem schuldenfinanzierten „Abwehrschirm“ bezahlt werden, den die Bundesregierung vor einer Woche beschlossen hatte und der einen Umfang von bis zu 200 Milliarden Euro haben wird. Am Sonntag finden auch Landtagswahlen in Niedersachsen statt. Wenn diese vorbei sind, dürfte sich auch die politische Debatte in Berlin etwas entspannen.

Kommende Woche Kanzler Scholz sagte mit Blick auf die Gaspreisbremse und den erwarteten Vorschlag der Expertenkommission: „Ich gehe davon aus, dass wir nächste Woche Ergebnisse haben, zu denen wir uns dann auch sofort werden verhalten können und die dann auch für jeden nachrechenbar sein werden, wie seine Entlastung ganz konkret aussieht.“ Es wird dann Aufgabe der Bundesregierung sein, die Experten-Empfehlung schnell in einen Gesetzesvorschlag zu überführen. Wichtig wird auch der Mittwoch kommender Woche: Dann will Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) seine Herbstprojektion zur Konjunkturentwicklung vorstellen. Diese bildet die Grundlage für die anschließende Steuerschätzung. Die Konjunkturaussichten in Deutschland trüben sich ein. Volkswirte gehen davon aus, dass das Land in eine Rezession abrutscht.

Dritte Oktoberwoche Vom 19. bis 21. Oktober findet die reguläre Herbst-Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover statt – und zwar ohne den Bundeskanzler. Der hat den Ländern aber zugesichert, bis dahin einen Zwischenbericht über den Stand der Dinge in Sachen Gaspreisbremse zu liefern. Auch eine Strompreisbremse ist in Vorbereitung. Hier soll der Strompreis für einen bestimmten Grundverbrauch gedeckelt werden. Das Geld dafür will sich der Bund von den Stromerzeugern holen, indem er „Zufallsgewinne“ abschöpft.

Ende Oktober Am 27. Oktober soll das Ergebnis der Steuerschätzung vorliegen. Niedersachsens Regierungschef Stephan Weil (SPD), der der Ministerpräsidentenkonferenz vorsitzt, äußerte die Hoffnung, dass dann im November die Beratung notwendiger Gesetzesänderungen beginnen und spätestens im Dezember auch abgeschlossen werden könne – „sodass Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle dann auch wirklich Klarheit haben und zu Beginn des Jahres niemand unruhig schlafen muss“. Einige Gesetze, die der Bund anschieben will, werden auch der Zustimmung des Bundesrats bedürfen.