Viele blicken derzeit mit Sorge auf den Gaszähler. Foto: /imago/Laci Perenyi

Das Konzept der Regierung ist fertig. Ab März werden Gas und Strom und Gas subventioniert, für Januar und Februar gibt es rückwirkend eine Gutschrift.

Gute Nachricht für Haushalte, die mit Gas oder Fernwärme heizen: Die geplante Preisbremse soll die Verbraucher rückwirkend bereits in den Monaten Januar und Februar entlasten. Die Bremse wird laut den jüngsten Plänen der Bundesregierung Anfang März 2023 in Kraft treten. So war es bisher bereits vorgesehen. Neu ist nun, dass es dann eine Gutschrift für die beiden vorangegangenen Monate geben soll. Ein analoges Vorgehen ist beim Strom geplant. Ein Überblick.

Was ist der Stand bei den Energiepreisbremsen?

Kanzleramt, Wirtschaft- und Finanzministerium haben ihre Vorbereitungen jetzt abgeschlossen, wie am Dienstag in Berlin verlautete. Bis zum Wochenende soll das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe auf den Weg bringen. Bereits ab Anfang kommender Woche soll sich der Bundestag damit befassen und rasch entscheiden. Mitte Dezember soll der Bundesrat abstimmen. Ziel der Preisbremsen ist es, Gas, Strom und Fernwärme für private und gewerbliche Verbraucher bezahlbar zu halten und zugleich einen starken Anreiz für Einsparungen zu schaffen. Im Zuge des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine sind die Energiepreise in die Höhe geschossen.

Wie funktionieren die Preisbremsen für Privathaushalte?

Teil eins der Entlastung ist bereits vom Gesetzgeber verabschiedet – nämlich die Übernahme der Dezember-Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme. Teil zwei sind die eigentlichen Preisbremsen, die bis April 2024 greifen sollen: Beim Gas wird der Preis bis dahin auf 12 Cent brutto je Kilowattstunde heruntersubventioniert und bei Fernwärme auf 9,5 Cent. Das gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch ist der – in der Regel deutlich höhere – Marktpreis zu zahlen. All dies gilt für private Haushalte und Betriebe mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden der Verbrauch pro Jahr sowie für Pflege-, Forschungs- und Bildungseinrichtungen. Beim Strom gilt ebenfalls ein Grundkontingent von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. In diesem Rahmen wird der Preis auf 40 Cent brutto je Kilowattstunde begrenzt. Davon profitieren Privathaushalte sowie Betriebe mit bis zu 30 000 Kilowattstunden Stromverbrauch pro Jahr.

Unter anderem hatten die Länder darauf gedrungen, die Verbraucher bereits eher zu entlasten. Weil die Versorger Zeit für die Vorbereitung brauchen, treten die Bremsen erst im März in Kraft. Es gibt dann aber rückwirkend eine Entlastung. Mieter und Hausbesitzer müssen sich in der Regel um nichts kümmern, die Versorger erhalten Geld vom Staat und senken entsprechend ihre Preise. Der Bund geht davon aus, dass die Gaspreisbremse 54 Milliarden Euro kosten wird. Bezahlt wird das aus dem 200 Milliarden Euro umfassenden Schutzschirm für Verbraucher und Unternehmen.

Wie können Industrieunternehmen profitieren?

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden pro Jahr erhalten 70 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs für jeweils 7 Cent netto je Kilowattstunde (Fernwärme: 7,5 Cent). Industriefirmen mit einem Stromverbrauch von mehr als 30 000 Kilowattstunden können 70 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs für jeweils 13 Cent pro Kilowattstunde beziehen.

Wie viel Geld können Verbraucher konkret sparen?

In einem Papier der Regierung gibt es eine Beispielrechnung zur Gaspreisbremse: Eine vierköpfige Familie bewohnt eine Vierzimmerwohnung und hat einen Gasverbrauch von 15 000 Kilowattstunden pro Jahr. Bisher lag der Gaspreis bei 8 Cent je Kilowattstunde, nun verlangt der Versorger 22 Cent. Der monatliche Abschlag für Gas betrug bislang 100 Euro. Der neue Abschlag ohne Preisbremse würde 275 Euro pro Monat betragen, mit Preisbremse sind es 175 Euro. Das zeigt: Die Bremse gleicht den Preisschub nicht aus, mindert ihn aber.

Besteht ein Anreiz, Energie zu sparen?

Ja, denn jede Kilowattstunde Energie, die nicht verbraucht wird, muss nicht bezahlt werden. Für Gas- und Wärmekunden gibt es aber noch einen weiteren Anreiz: Man erhält auf jeden Fall für die ersten 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs eine Gutschrift, der Erstattungsbetrag ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch im kommenden Jahr. Er berechnet sich aus der Differenz zwischen dem neuen, erhöhten Gaspreis (im Beispiel oben: 22 Cent je Kilowattstunde) und dem gebremsten Preis von 12 Cent, multipliziert mit 80 Prozent der im Vorjahr verbrauchten Menge. Verbraucht die genannte Musterfamilie im kommenden Jahr 20 Prozent weniger Gas als 2022, nutzt sie also nur das subventionierte Kontingent. Schreibt ihr der Versorger beziehungsweise der Hausverwalter 660 Euro gut, liegt die Einsparung sogar bei 30 Prozent, dann beträgt die Rückerstattung 990 Euro.