Neckarwestheim 2 ist eines von drei Atomkraftwerken in Deutschland, die vorerst weiterbetrieben werden (Archivbild). Foto: dpa/Christoph Schmidt

Die verbliebenen drei Atomkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland werden vorerst weiterbetrieben. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch die dafür nötige Änderung des Atomgesetzes gebilligt.

Das Bundeskabinett hat den Weiterbetrieb der verbliebenen drei Atomkraftwerke bis zum 15. April auf den Weg gebracht. Die Minister billigten die dafür nötige Änderung des Atomgesetzes. Nun ist der Bundestag am Zug, der in der zweiten Novemberwoche zustimmen könnte. Der Bundesrat könnte sich Ende November oder noch etwas früher in einer Sondersitzung mit den Plänen befassen.

Der Weiterbetrieb der drei Kraftwerke werde „helfen in der angespannten Zeit“ - vor allem mit Blick auf die Netzstabilität im süddeutschen Raum, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach dem Kabinettsbeschluss. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) sagte, die Laufzeitverlängerung könne „noch einen gewissen Beitrag zur Stabilität der Stromversorgung in Deutschland leisten“.

Keine Verlängerung nach 2023 geplant

Vizekanzler Habeck warnte den Koalitionspartner FDP zugleich davor, im kommenden Jahr eine abermalige Laufzeitverlängerung ins Auge zu fassen: Schließlich bedeute Scholz’ Entscheidung zur Laufzeitverlängerung auch, dass die Nutzung der Atomkraft in Deutschland am 15. April 2023 endgültig auslaufe, argumentierte der Grünen-Politiker. „Ich gehe davon aus, dass die FDP vertragstreu ist und nicht die Autorität des Bundeskanzlers beschädigen wird“, fügte er hinzu.

Kanzler Scholz hatte die Entscheidung unter Verweis auf seine Richtlinienkonferenz über die Köpfe der zuständigen Kabinettsmitglieder hinweg getroffen, nachdem sich die Koalitionspartner Grüne und FDP nicht auf ein einvernehmliches Vorgehen hatten einigen können. Scholz’ Entscheidung habe „nach einem etwas schwierigen Weg Klarheit geschaffen“, sagte Habeck dazu am Mittwoch.

Brennstäbe dürfen übergangsweise länger genutzt werden

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die drei Kernkraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland bis Mitte April betrieben werden sollen. Die Grünen wollten lediglich den Reservebetrieb der beiden süddeutschen Kraftwerke, was sie auch auf ihrem Parteitag am Wochenende in Bonn beschlossen hatten. Die FDP forderte hingegen einen deutlich längeren Weiterbetrieb.

Ministerin Lemke betonte, dass der Entwurf klarstelle, „dass keine neuen Brennelemente beschafft werden dürfen“. Es dürften lediglich die bereits in den Akw befindlichen Brennstäbe „übergangsweise“ länger genutzt werden. Die Vorlage regle zudem, „dass der Atomausstieg im kommenden April stattfinden soll“, betonte die Grünen-Politikerin. Der Entwurf sei im Kabinett „ohne Diskussion“ gebilligt worden, fügte sie hinzu.

Bundestag und Bundesrat müssen der Laufzeitverlängerung noch zustimmen. Das parlamentarische Verfahren soll im kommenden Monat abgeschlossen sein.