Studierende und Fachschüler erhalten Unterstützung. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Studierende und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine 200-Euro-Sonderzahlung. Das beschloss der Bundestag am Donnerstag. Aus der Opposition gab es Kritik.

Der Bundestag hat die angekündigte 200-Euro-Sonderzahlung für Studierende und Fachschüler beschlossen. Für das Gesetz stimmten am Donnerstag die Ampel-Parteien, die Union und die Linke, die AfD enthielt sich. Etwa 3,4 Millionen Anspruchsberechtigte sollen die 200 Euro möglichst bald im neuen Jahr bekommen. Wann genau, ist allerdings offen. Momentan wird noch eine Antragsplattform dafür im Internet aufgebaut.

Kritik aus der Opposition

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) sagte in der Debatte: „Wir haben den Zug aufs Gleis gesetzt.“ Sie hatte zuvor angekündigt, die Auszahlungen sollten „gleich zu Beginn des nächsten Jahres beginnen können, also noch im Winter“.

Die Einmalzahlung ist Teil des bereits Anfang September von der Ampel vereinbarten dritten Entlastungspakets zur Abfederung der stark gestiegenen Energiepreise. Eine Zustimmung zu dem Gesetz im Bundesrat ist nicht notwendig. Kritik kam von der Opposition. „Sie haben einfach drei Monate vertüdelt“, sagte der CDU-Politiker Lars Rohwer. Es werde weitere Monate brauchen, bis das Geld bei den Betroffenen ankomme, weil es die Antragsplattform noch nicht gebe.

680 Millionen Euro nach Schätzungen

Anspruch auf die 200 Euro sollen all jene haben, die am 1. Dezember dieses Jahres an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder „gewöhnlicher Aufenthalt“ in Deutschland zu diesem Stichtag. An Fachschulen werden beispielsweise Erzieher ausgebildet, Techniker oder Betriebswirte.

Auch Teilzeitstudierende, Teilnehmer an einem Dualen Studium, ausländische Studierende und diejenigen, die zurzeit ein Urlaubssemester machen, sollen von der Zahlung profitieren. Gerechnet wird mit Ausgaben von etwa 680 Millionen Euro für rund 2,95 Millionen Studierende und 450 000 Schülerinnen und Schüler. Die Energiepreispauschale soll weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet werden.