Alleinstehende Empfänger von Bürgergeld erhalten künftig 502 Euro Foto: IMAGO/Nikita/IMAGO

Hartz IV endet mit dem kommenden Jahr. Ab dem 1. Januar 2023 wird Arbeitslosen stattdessen das neue Bürgergeld ausbezahlt. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt, wie das ablaufen wird.

Nach dem Beschluss des neuen Bürgergelds in Bundestag und Bundesrat hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) eine pünktliche Auszahlung ab Januar zugesichert. „Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen“, sagte die zuständige Vorständin der Bundesagentur, Vanessa Ahuja, am Freitag in Nürnberg.

Für das Bürgergeld sei aber kein neuer Antrag notwendig, betonte Ahuja. „Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.“

Mehr Motivation durch Weiterbildung

Das neue Bürgergeld sei eine wichtige Reform. In diese seien auch die Erfahrungen der Bundesagentur aus den vergangenen 17 Jahren eingeflossen. „Bei den Fördermöglichkeiten wird unser Instrumentenkasten größer“, erklärte die BA-Vorständin. „Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.“

Zunächst hatten am Freitag der Bundestag und dann der Bundesrat der Einführung des Bürgergelds zugestimmt. Die Sozialreform ist ein zentrales Projekt der Ampel-Koalition und soll das bisherige Hartz-IV-System ablösen.

Grundsicherung um 53 Euro erhöht

Zum 1. Januar steigen die Bezüge in der Grundsicherung um mehr als 50 Euro. So erhalten Alleinstehende künftig 502 Euro. Weitere wesentliche Teile der Reform treten zum 1. Juli in Kraft. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Besser als bisher soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Helferjobs gelingen. Dazu sollen die Betroffenen verstärkt weiterqualifiziert werden oder eine Ausbildung oder Umschulung antreten.

Den Zustimmungen war ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat vorausgegangen. Die Union hatte die ursprünglichen Pläne der Ampel-Koalition abgelehnt. CDU und CSU bemängelten, dass Arbeitslose zu wenig zu eigener Mitwirkung angehalten werden sollten. Die Balance von Fördern und Fordern sah die Union nicht mehr gewahrt. Im Bundesrat war das Bürgergeld deshalb zunächst durchgefallen.