Kein Einzelfall am Freitag auf der Hedelfinger Filderauffahrt: Viele Autos waren noch mit einer dicken Schneedecke bedeckt. Foto: Mathias Kuhn

Autos müssen vor Fahrtantritt von Eis und Schnee befreit sein.

Hedelfingen - Die Straßen sind von den Schneemassen befreit. Nach zwei Tagen mit Schneefall, an denen etliche Fahrzeuge am Fahrbahnrand stehen geblieben waren, setzten sich viele Fahrerinnen und Fahrer am Freitag wieder hinters Steuer. Um zum Einkaufen oder zur Arbeit zu fahren, wird flüchtig ein Teil der Heckscheibe frei gewischt und dann mit einer dicken Schneedecke auf dem Dach und auf der Motorhaube gestartet. Nach den ersten Meter rutscht ein Teil der Schnee über den Kofferraum auf die Straße, der Rest fliegt dem Hintermann beim ersten Gasgeben um die Ohren. „Vor allem bei Last- oder Lieferwagen können solche Eis- oder Schneebretter zu gefährlichen Situationen führen“, warnt Christian Schäfer von der Abteilung Mobilität und Technik beim ADAC Württemberg.

Kein Schnee mehr auf dem Auto

Der Autoexperte macht unmissverständlich klar: „Vor dem Fahrtantritt müssen die Fahrzeuge komplett von Schnee und Eis befreit werden.“ Ein Guckloch für den Fahrer genüge nicht. Sämtliche Fenster müssten so gesäubert werden, dass die FahrerIn keine Sichtbehinderung habe. Das gelte für schneebedeckte sowie zugefrorene Fensterscheiben. Aber auch auf der Motorhaube, dem Dach und auf dem Kofferraum dürfe kein Schnee mehr liegen. „Wichtig ist, dass auch die Spiegel, die Scheinwerfer, Rück- und Bremslichter und die Kennzeichenschilder frei sind“, sagt Schäfer. Ansonsten könnte es teuer werden. Die Höhe des Bußgeldes hänge davon ab, wie sehr die Fahrsicherheit beeinträchtig, und ob es durch die Behinderung zu einem Schaden oder einer Gefährdung gekommen sei.

Bußgeld droht

Dies gilt besonders für Lastwagen. Eisplatten auf Lastwagendächern können zu Geschossen werden und schwere Unfälle verursachen. „Wer seinen Lastwagen vor Fahrtantritt nicht von Eisplatten befreit, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Menschenleben“, warnt der ADAC. Gemäß Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung hat jeder Berufskraftfahrer vor Fahrtantritt dafür Sorge zu tragen, dass sich sein Lastwagen in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet und verkehrssicher ist. Dazu gehört auch, den Lastwagen von Eisplatten zu befreien. Tut er dies nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit, die mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet werde. Verursacht eine herabfallende Eisplatte gar einen Verkehrsunfall, beträgt das Bußgeld mindestens 120 Euro. Darüber hinaus könnte der Strafbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr gegeben sein. Die Strafvorschrift sieht Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren vor.

Tipp für Autofahrer

„Auf manchen Rastplätzen gibt es deswegen Vorrichtungen mit Bürsten, die Eisplatten oder Schnee von Planen oder Anhängerdächern fegen“, sagt Schäfer. Bei Personenwagen müssten dies die Fahrerinnen und Fahrer selbst erledigen. „Ein Handfeger, ein Schneebesen, etwas um die Scheiben freizukratzen, sollte im Winter jeder in seinem Auto mitführen,“ empfiehlt der Autoexperte. Sinnvoll sei es zudem, die Scheiben abzudecken und die Wischblätter vor Eis zu schützen, wenn man im Freien parkt. Noch ein praktischer Tipp des erfahrenen Fachmanns: „Nasse Handfeger und Abdeckungen sollte man nicht im Autoinnenraum trocknen lassen. Die Nässe könnte die Innenscheiben der Fenster vereisen.“