Ein Qualitätsrahmen soll Standards für Ganztagsangebote setzen. Foto: dpa/Roland Weihrauch

In einem Schreiben nach Berlin stellt Kultusministerin Susanne Eisenmann verbindliche Standards für Ganztagsangebote in Aussicht.

Berlin/Stuttgart - Im Streit um Bundesfördermittel für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen hat Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) nun einen Kompromissvorschlag vorgelegt. In einem Schreiben an Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) stellt sie einen so genannten „Qualitätsrahmen Betreuung Baden-Württemberg“ für Ganztagsangebote in Aussicht.

Polizeiliches Führungszeugnis

Dieser soll verbindliche Standards festlegen, unter anderem für die Räume, das Angebote und das eingesetzte Personal. So sollen etwa Betreuungspersonen alle drei Jahre ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen. „Kommunen oder freie Träger müssten bei der Inanspruchnahme der Bundesmittel verbindlich erklären, dass ihr Betreuungsangebot den Mindeststandards an Qualität und Kinderschutz entspricht“, heißt es in dem Brief, der unserer Zeitung vorliegt.

Gleichzeitig macht die Kultusministerin in dem Schreiben erneut klar, dass sie die jetzige Ganztagsstruktur in Baden-Württemberg erhalten will. Diese wird maßgeblich von den Kommunen bereitgestellt und auch verantwortet. Der Bund hingegen will, dass Baden-Württemberg sämtliche Angebote unter die Aufsicht des Landes stellt. So sieht es eine Bund-Länder-Vereinbarung vor, in der es um die Bezuschussung des Ganztags mit insgesamt 750 Millionen Euro geht. Das Land könnte davon knapp 100 Millionen erhalten. Weil die kommunalen Angebote in der Vereinbarung nicht berücksichtigt sind, verweigert Eisenmann bislang ihre Unterschrift und damit auch die Auszahlung.

Mit dem nun vorgeschlagenen „Qualitätsrahmen“ lege man ein „unbürokratisches Verfahren“ vor, dass „inhaltlich umfassend“ den Vorgaben des Bundes entspreche, zeigt sich Eisenmann überzeugt. Bundesministerin Giffey hatte zuvor gegenüber Eisenmann Bedenken geäußert, dass ohne zentrale Aufsicht der Angebote insbesondere der Kinderschutz gewährleistet werden könne.