Die neue, durch das Eintreten der Alarmstufe geltende 3-G-Regel im Handel wird von Betrieben mit Gelassenheit aufgenommen. Friseure kommen auch damit klar, solange kein neuer Lockdown droht. Nur die Hotellerie sieht schwarz. Ihr fehlen die Geschäftskunden.
Stuttgart - Für körpernahe Dienstleistungen, zu denen Friseure und Kosmetikerinnen zählen, gilt in der dritten Stufe des Warnsystems eine verschärfte 3-G-Regel (geimpft, genesen oder PCR-getestet). Das heißt, ein negatives Schnelltest-Ergebnis ist für Ungeimpfte beim Friseurbesuch in der Alarmstufe nicht mehr ausreichend.
Weiterlesen mit
Unsere Abo-Empfehlungen
Von hier, für die Region,
über die Welt.
-26 %
Bereits Abonnent? Anmelden