Die Mitarbeiter des städtischen Vollzugsdiensts müssen in der Marktstraße nicht lange warten, bis sie auf einen Radfahrer treffen, der trotz des Verbots in die Pedale tritt. Foto: Steegmüller

Der Vollzugsdienst hat bereits zum siebten Mal in diesem Jahr in der Fußgängerzone Kontrollen durchgeführt. Oft bleibt es bei mündlichen Verwarnungen.

Die Cannstatter Marktstraße ist nicht nur bei Passanten eine beliebte Verbindung zwischen dem Wilhelmsplatz und der Neckarvorstadt. Auch Radfahrer sind regelmäßig in der Einkaufsmeile unterwegs. Einige von ihnen halten sich an die geltenden Regeln, steigen in der Fußgängerzone ab – und schieben ihr Rad. Andere sind weniger vorbildlich, sie interessiert das Verbot schlichtweg nicht.

Am Dienstagmittag haben Kräfte des städtischen Vollzugsdienstes an der Stadtkirche eben letztere Radfahrer gestoppt und sie auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht. „Die Kontrollen werden regelmäßig im gesamten Stadtgebiet vorgenommen, sodass wir in allen Stadtbezirken und den jeweiligen Fußgängerzonen präsent sein können“, sagt Stadtsprecher Martin Thronberens.

25 Euro Verwarnungsgeld

In diesem Jahr waren die städtischen Mitarbeiter bereits zum siebten Mal in der Marktstraße im Einsatz. Neben Radfahrern zogen sie auch Nutzer von E-Scootern raus. Insgesamt kamen 19 Verkehrsteilnehmer, die im Schritttempo unterwegs waren, mit einer mündlichen Verwarnung davon. Wer jedoch schneller fuhr, kassierte ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro – 2022 wurden sechs solcher sogenannter „Barverwarnungen“ ausgestellt. Zum Vergleich: Im vergangenen Jahr wurden in der Cannstatter Marktstraße bei 26 Kontrollen 15 Rad- beziehungsweise E-Scooter-Fahrer zur Kasse gebeten, 38 wurden mündlich verwarnt.